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Datum: 22.05.2026

Bornavirus: Gesundheitsamt warnt vor seltenem Erreger

Erkrankung im Landkreis Ludwigslust-Parchim festgestellt / Krankheit wird von Feldspitzmaus übertragen: Gesundheitsamt rät zum Tragen von Handschuhen und FFP2-Maske beim Ausfegen von Schuppen oder Scheunen / Keine Übertragung von Mensch zu Mensch 

Im Mai 2026 ist im Landkreis Ludwigslust-Parchim eine Infektion mit dem Borna Disease Virus 1 (BoDV-1) beim Menschen durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) bestätigt worden. Von der seit mehr als 100 Jahren bekannten Tierseuche Borna-Krankheit weiß man seit 2018, dass sie als Zoonose in seltenen Fällen auch auf den Menschen überspringen kann.

Bornavirus-Erkrankungen sind sehr selten, verlaufen in der Regel aber lebensbedrohlich. Das Robert-Koch-Institut geht von fünf bis zehn Erkrankungen pro Jahr in Deutschland aus. Das Virus verursacht beim Menschen schwere Entzündungen des Gehirns. Bei einer Infektion kommt es zu schweren neurologischen Symptomen mit Verhaltensauffälligkeiten, Sprach- und Gangstörungen, die sich bis zum Koma verstärken können. Da zum jetzigen Zeitpunkt keine Behandlung zur Verfügung steht, ist der Schutz vor Ansteckung das höchste Gebot.

Vorkommen des Erregers 

Virusreservoir für BoDV-1 ist die Feldspitzmaus (Crocidura leucodon). Infizierte Feldspitzmäuse scheiden das Virus unter anderem über Kot, Urin und Speichel aus, ohne selbst zu erkranken. Die Übertragung des Virus kann am ehesten durch den Kontakt mit den Ausscheidungen der Feldspitzmaus erfolgen beispielsweise beim Ausfegen von Scheunen, Schuppen, Hühnerställen oder Holzlagern. Das Virus wird nicht von Mensch zu Mensch übertragen.

So können Sie sich schützen

Es ist unbekannt, wie häufig Feldspitzmäuse im Landkreis das Bornavirus in sich tragen. Trotzdem sollten tote Mäuse (und andere Tiere) grundsätzlich nicht mit bloßen Händen angefasst werden. Es wird geraten, Einmalhandschuhe zu tragen oder Hilfsmittel wie eine Schaufel oder ähnliche Gegenstände zu verwenden, wenn Tierkadaver beseitigt werden. Bei Putz- und Aufräumarbeiten z.B. im Schuppen sollten Einmalhandschuhe und (je nach Staubaufwirbelungen) Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Bei hohem Staubaufkommen wird geraten, direkt im Anschluss an die Tätigkeiten den vollständigen Körper, Haare und Kleidung ausgiebig zu waschen.

Sollten Sie für anstehende Arbeiten auf dem Gehöft FFP2-Masken benötigen, können Sie sich Altbestände aus dem Katastrophenschutzlager des Landkreises an den Empfangstresen der Verwaltungsstandorte Parchim (Putlitzer Straße 25) und Ludwigslust (Garnisonsstraße 1) kostenlos abholen.

Weitere Informationen zum Bornavirus bietet das Robert-Koch-Institut hier