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Datum: 04.03.2026

Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Haushaltssatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim für die Haushaltsjahre 2026 und 2027

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Absatz 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.

Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.