Öffentliche Bekanntmachung - Grundstück in Brüel, Flur 3, Flurstück 18; Hier: Genehmigung eines Veräußerungsvertrages
Am 16.02.2025 ist durch den Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim folgender Bescheid ergangen:
B e s c h e i d
- Die Erklärung von Frau Katrin Almert, bevollmächtigte Vertreterin der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH, vom 08.12.2025, UVZ-Nr. 2673/2025 des Notars Martin Hückstädt, wonach die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH als gesetzliche Vertreterin der unbekannten Erben der Frau Auguste Schultz, geb. Held das Grundstück in Brüel, Flur 3, Flurstück 18, verzeichnet im Grundbuch des Amtsgerichts Ludwigslust von Brüel, Blatt 1061 zum Preis in Höhe von 3.700,00 Euro an die die Agrarhof Brüel GmbH verkauft und aufgelassen hat, wird genehmigt.
- Der Bescheid ergeht kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.
Der Bescheid ist mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, PF 160220, 19092 Schwerin, einzulegen.
Der vollständige Bescheid kann zu den dienstüblichen Zeiten eingesehen werden beim:
Landratsamt Ludwigslust-Parchim
Fachdienst Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung
Dienstgebäude Parchim, Raum 229
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
Es erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Bescheides an die unbekannten Erben der Frau Auguste Schultz, geb. Held.
Dieses Dokument wird öffentlich zugestellt und setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Im Auftrag
Patrick Schoen
Juristscher Sachbearbeiter
