Vorlesen
Inhalt

Fachgebiet Ausländerbehörde

Zur Vermeidung von Wartezeiten können Sie Ihre Anliegen, in den folgenden Fällen, ohne persönlichen Besuch klären:

Anforderung von Unterlagen:

  • Informationen zur Antragstellung eines Aufenthaltstitels finden Sie unter dem externen link: Anträge im Aufenthaltsrecht.
  • Sie können eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen bequem per E-Mail oder telefonisch anfordern.

Abgabe von Unterlagen:

  • Alle Unterlagen (Anträge, Arbeitserlaubnisse, etc.) sollten per E-Mail im PDF-Format oder Post übersendet werden.

Nachfrage zum Verfahrensstand zum Aufenthaltstitel:

  • Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine unaufgeforderte schriftliche Rückmeldung.

Nachfrage zum Verfahrensstand zur Arbeitserlaubnis:

  • Wenden Sie sich bequem per E-Mail oder Telefon an Ihren Sachbearbeiter.

Hinweis für ukrainische Staatsbürger

Aufenthaltserlaubnisse ukrainischer Staatsangehöriger gemäß § 24 Absatz 1 AufenthG gelten einschließlich ihrer Nebenbestimmungen bis zum 04. März 2027 ohne Verlängerung im Einzelfall fort.

Kontakt

Hinweisschreiben
  • E-Mail: E-Mail
  • Hinweis: Zur Anforderung eines Hinweisschreibens schreiben Sie uns eine E-Mail.

Öffnungszeiten

Montag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Dienstag

08:00 Uhr - 13:00 Uhr

14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Mittwoch geschlossen
Donnerstag

08:00 Uhr - 13:00 Uhr

14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Freitag geschlossen

Hinweis: Außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten sind Termine nur nach Vereinbarung möglich.

Ansprechpartner

  1. Herr A. Adi

    Bereich Asyl (Nachname A - Bal)

  2. Herr S. Köpke

    Bereich Asyl (Nachname Bal - I)

  3. Herr K. Klinger

    Bereich Asyl (Nachname J - O)

  4. Frau J. Schulz

    Bereich Asyl (Nachname P - Z)

  5. Frau V. Haroyan

    Bereich Aufenthalt ( Nachname A - F)

  6. Frau V. Jerichow

    Bereich Aufenthalt ( Nachname G - N)

  7. Herr M. Rathsack

    Bereich Aufenthalt ( Nachname O -Z)

  8. Frau S. Mierach

    Bereich Aufenthalt (Verpflichtungserklärung)