Fachgebiet Ausländerbehörde
Zur Vermeidung von Wartezeiten können Sie Ihre Anliegen, in den folgenden Fällen, ohne persönlichen Besuch klären:
Anforderung von Unterlagen:
- Informationen zur Antragstellung eines Aufenthaltstitels finden Sie unter dem externen link: Anträge im Aufenthaltsrecht.
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Sie können eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen bequem per E-Mail oder telefonisch anfordern.
Abgabe von Unterlagen:
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Alle Unterlagen (Anträge, Arbeitserlaubnisse, etc.) sollten per E-Mail im PDF-Format oder Post übersendet werden.
Nachfrage zum Verfahrensstand zum Aufenthaltstitel:
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Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine unaufgeforderte schriftliche Rückmeldung.
Nachfrage zum Verfahrensstand zur Arbeitserlaubnis:
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Wenden Sie sich bequem per E-Mail oder Telefon an Ihren Sachbearbeiter.
Hinweis für ukrainische Staatsbürger
Aufenthaltserlaubnisse ukrainischer Staatsangehöriger gemäß § 24 Absatz 1 AufenthG gelten einschließlich ihrer Nebenbestimmungen bis zum 04. März 2027 ohne Verlängerung im Einzelfall fort.
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00 Uhr - 13:00 Uhr |
| Dienstag |
08:00 Uhr - 13:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag |
08:00 Uhr - 13:00 Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Freitag | geschlossen |
Hinweis: Außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten sind Termine nur nach Vereinbarung möglich.
