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Denkmalschutz

Unser Ziel ist es, die Denkmale im Landkreis zu schützen und für kommende Generationen zu erhalten. Im Landkreis gibt es rund 7.000 Bodendenkmale und 6.000 Baudenkmale.

Wichtig: Auch Arbeiten, für die keine Baugenehmigung erforderlich ist, können eine Genehmigung nach dem Denkmalschutzrecht benötigen. Das kann auch für Gebäude im Umfeld eines Denkmals gelten.

Die untere Denkmalschutzbehörde berät Eigentümer, Bauherren und andere Beteiligte bei geplanten Veränderungen. Ziel ist es, historische Bausubstanz zu erhalten und gleichzeitig modernen Wohnkomfort zu ermöglichen.

Sie sind unsicher, ob Ihr Vorhaben betroffen ist? Sprechen Sie uns gerne frühzeitig an.

Hinweis: Die Denkmalliste ist nicht vollständig. Auch Gebäude und Anlagen, die nicht in der Liste stehen, können unter Denkmalschutz stehen.

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