Denkmalschutz
Unser Ziel ist es, die Denkmale im Landkreis zu schützen und für kommende Generationen zu erhalten. Im Landkreis gibt es rund 7.000 Bodendenkmale und 6.000 Baudenkmale.
Wichtig: Auch Arbeiten, für die keine Baugenehmigung erforderlich ist, können eine Genehmigung nach dem Denkmalschutzrecht benötigen. Das kann auch für Gebäude im Umfeld eines Denkmals gelten.
Die untere Denkmalschutzbehörde berät Eigentümer, Bauherren und andere Beteiligte bei geplanten Veränderungen. Ziel ist es, historische Bausubstanz zu erhalten und gleichzeitig modernen Wohnkomfort zu ermöglichen.
Sie sind unsicher, ob Ihr Vorhaben betroffen ist? Sprechen Sie uns gerne frühzeitig an.
Hinweis: Die Denkmalliste ist nicht vollständig. Auch Gebäude und Anlagen, die nicht in der Liste stehen, können unter Denkmalschutz stehen.
Dokumente
- Handreichung DenkmalPDF-Datei: | 164 kB
- Denkmalliste Stand August 2023PDF-Datei: | 2.3 MB
- Antrag auf Auskunft aus der DenkmallistePDF-Datei: | 29 kB
- Veräußerungs- und VeränderungsanzeigePDF-Datei: | 181 kB
- Antrag auf denkmalrechtliche GenehmigungPDF-Datei: | 117 kB
- Merkblatt zur steuerlichen BescheinigungPDF-Datei: | 130 kB
- Antragsformular steuerliche Bescheinigung PDF-Datei: | 126 kB
- Rechnungsaufsstellung steuerliche BescheinigungXLS-Datei: | 41 kB
