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Datum: 05.06.2025

Umtausch der EU-Kartenführerscheine beginnt

Landkreis Ludwigslust-Parchim:  Führerscheindokumente aus den Jahren 1999 bis 2001 verlieren Gültigkeit mit Ablauf der Umtauschfrist im Januar 2026 

Nachdem inzwischen alle DDR-/BRD-Führerscheine umgeschrieben sein müssen, beginnt nun der Umtausch der EU-Führerscheine. EU-Kartenführerscheine der Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 müssen bis zum 19. Januar 2026 bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim umgetauscht werden. Mit Ablauf der Umtauschfrist verlieren die betreffenden Führerscheindokumente – nicht die Fahrerlaubnis – ihre Gültigkeit.

Aus den Erfahrungen im Zuge des bisherigen Umtausches empfiehlt die Fahrerlaubnisbehörde, mit der Beantragung nicht bis zum Ende der Frist zu warten, sondern diesen frühzeitig durchzuführen. Auf diesem Weg können längere Warte- und Bearbeitungszeiten vermieden werden. Im Zuge des Pflichtumtauschs wird der bisherige Führerschein eingezogen oder entwertet. Die Zusendung des neuen Dokuments kann anschließend aber per Direktversand durch die Bundesdruckerei bequem nach Hause erfolgen.

Vom Umtausch betroffen sind alle Inhaber/-innen entsprechender Führerscheine, mit Wohnsitz im Landkreis oder der Landeshauptstadt Schwerin. Die Antragstellung kann in allen Bürgerbüros im Landkreis und in der Zulassungs- und Führerscheinstelle in Schwerin erfolgen.

Folgende Unterlagen müssen mitgebracht werden: ein gültiges Personaldokument (d. h. Personalausweis oder Reisepass mitsamt aktueller Meldebestätigung, nicht älter als drei Monate), der bisherige alter EU-Kartenführerschein und ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45mm, nicht älter als ein Jahr). Die Verwaltungsgebühr einschließlich Direktversand beträgt 32,82 Euro (bar oder EC-Karte; Änderungen vorbehalten).

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