Umtausch der EU-Kartenführerscheine beginnt
Landkreis Ludwigslust-Parchim: Führerscheindokumente aus den Jahren 1999 bis 2001 verlieren Gültigkeit mit Ablauf der Umtauschfrist im Januar 2026
Nachdem inzwischen alle DDR-/BRD-Führerscheine umgeschrieben sein müssen, beginnt nun der Umtausch der EU-Führerscheine. EU-Kartenführerscheine der Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 müssen bis zum 19. Januar 2026 bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim umgetauscht werden. Mit Ablauf der Umtauschfrist verlieren die betreffenden Führerscheindokumente – nicht die Fahrerlaubnis – ihre Gültigkeit.
Aus den Erfahrungen im Zuge des bisherigen Umtausches empfiehlt die Fahrerlaubnisbehörde, mit der Beantragung nicht bis zum Ende der Frist zu warten, sondern diesen frühzeitig durchzuführen. Auf diesem Weg können längere Warte- und Bearbeitungszeiten vermieden werden. Im Zuge des Pflichtumtauschs wird der bisherige Führerschein eingezogen oder entwertet. Die Zusendung des neuen Dokuments kann anschließend aber per Direktversand durch die Bundesdruckerei bequem nach Hause erfolgen.
Vom Umtausch betroffen sind alle Inhaber/-innen entsprechender Führerscheine, mit Wohnsitz im Landkreis oder der Landeshauptstadt Schwerin. Die Antragstellung kann in allen Bürgerbüros im Landkreis und in der Zulassungs- und Führerscheinstelle in Schwerin erfolgen.
Folgende Unterlagen müssen mitgebracht werden: ein gültiges Personaldokument (d. h. Personalausweis oder Reisepass mitsamt aktueller Meldebestätigung, nicht älter als drei Monate), der bisherige alter EU-Kartenführerschein und ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45mm, nicht älter als ein Jahr). Die Verwaltungsgebühr einschließlich Direktversand beträgt 32,82 Euro (bar oder EC-Karte; Änderungen vorbehalten).
Ergänzung (23.06.2025):
- Wer vor 1953 geboren wurde, der muss seinen Führerschein – egal ob Papier- oder Scheckkartenführerschein und unabhängig vom Ausstellungsjahr – erst bis zum 19.1.2033 tauschen.
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Die Beantragung der neuen Führerscheine kann bei folgenden Stellen erfolgen:
- Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle Schwerin, Heinrich-Hertz-Ring 2, 19061 Schwerin
- Bürgerbüro Parchim, Putlitzer Straße 25,19370 Parchim
- Bürgerbüro Ludwigslust, Garnisonsstr. 1, 19288 Ludwigslust
- Bürgerbüro Hagenow, Lange Straße 28 – 32, 19230 Hagenow
- Bürgerbüro Boizenburg, Kirchplatz 6, 19258 Boizenburg/Elbe
- Bürgerbüro Dömitz, Slüterplatz 2, 19303 Dömitz
- Bürgerbüro Lübz, Am Markt 22, 19386 Lübz
- Bürgerbüro Sternberg, Am Markt 2, 19406 Sternberg
- Bürgerbüro Lübtheen, Amtsstraße 3, 19249 Lübtheen
- Bürgerbüro Stralendorf, Dorfstraße 30, 19073 Stralendorf
- Bürgerbüro Wittenburg, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg
- Bürgerbüro Zarrentin, Kirchplatz 8, 19246 Zarrentin am Schaalsee