Rechtliche Dokumente
Geschäftsordnung
- 2025-02-19 Geschäftsordnung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kulturdenkmäler Ludwigslust-ParchimPDF-Datei: | 516 kB
Haushaltssatzungen (inklusive Anlagen)
Hinweis: Soweit beim Erlass der Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße gemäß § 154 in Verbindung mit § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommerns nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
- 2025-12-17 Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Kulturdenkmäler Ludwigslust-Parchim für das Haushaltsjahr 2026PDF-Datei: | 434 kB
- Haushaltsplan 2026 für den Zweckverband Kulturdenkmäler Ludwigslust-ParchimPDF-Datei: | 1.1 MB
- 2025-03-20 Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Kulturdenkmäler Ludwigslust-Parchim für das Haushaltsjahr 2025PDF-Datei: | 461 kB
- Haushaltsplan 2025 für den Zweckverband Kulturdenkmäler Ludwigslust-ParchimPDF-Datei: | 1.1 MB
Bekanntmachungen
- Einladung ZV Kulturdenkmäler 05.12.2025PDF-Datei: | 62 kB
- 2025-06-23 Öffentliche Bekanntmachung - Einladung zur Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kulturdenkmäler Ludwigslust-Parchim am 01.07.2025, 17.00 Uhr, in ParchimPDF-Datei: | 36 kB
- 2025-02-13 Öffentliche Bekanntmachung - Einladung zur Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kulturdenkmäler Ludwigslust-Parchim am 19.02.2025, 17.00 Uhr, in Raben SteinfeldPDF-Datei: | 275 kB
- 2025-02-03 Öffentliche Bekanntmachung - Verbandssatzung des Zweckverbandes Kulturdenkmäler Ludwigslust-Parchim (ZKD-LUP)PDF-Datei: | 415 kB
Hinweis: Soweit beim Erlass der Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße gemäß § 154 in Verbindung mit § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommerns nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
