Zweckverband Kulturdenkmäler Ludwigslust-Parchim
Vom Prüfauftrag über Kreistagsbeschluss bis hin zur Gründung: Das Thema Erhalt und Sicherung von Kulturdenkmälern im Landkreis Ludwigslust-Parchim beschäftigte seit geraumer Zeit den Kreistag Ludwigslust-Parchim wie auch die Kreisverwaltung. Mit dem Kreistagsbeschluss vom 17. Dezember 2024 ebneten die Kreistagsmitglieder den Weg zur Gründung des "Zweckverbandes Kulturdenkmäler Ludwigslust-Parchim (ZKD-LUP); bereits am 20. Dezember 2024 konnten die Notarverträge unterzeichnet werden, damit der Zweckverband mit Wirkung 01. Januar 2025 seine Arbeit aufnehmen konnte.
Der Zweckverband Kulturdenkmäler Ludwigslust-Parchim besteht aus den Mitgliedern Landkreis Ludwigslust-Parchim, Stadt Dömitz und Gemeinde Raben Steinfeld – weitere Mitglieder können später aufgenommen werden. Der Ausgestaltung des Zweckverbandes liegen ein öffentlich-rechtlicher Vertrag und eine Verbandssatzung zugrunde, die der Kreistag ebenfalls beschlossen hat.
Rückblick: Nach Beschlussfassung des Kreistages im Mai 2024 wurde der Landkreis beauftragt zu prüfen, inwiefern die Flachlandfestung Dömitz und das Schloss Raben Steinfeld nachhaltig für die Zukunft gesichert und genutzt werden können. „Mehrere Kriterien haben für die Gründung eines Zweckverbandes gesprochen“, erläuterte Landrat Stefan Sternberg. Unter anderem die Mitwirkung mehrerer kommunaler Körperschaften, die Kommunalkreditfähigkeit und der Beitritt weiterer Träger – insbesondere des Landes – müssen gewährleistet sein.
Mit Blick auf die Finanzierung kann der Landkreis als Fördermittelempfänger agieren und erhaltene Fördermittel – soweit zulässig – an den Zweckverband zur zweckentsprechenden Verwendung durchleiten. Aktuell geht der Landkreis mit Blick auf erforderliche Investitionskosten für die Festung Dömitz von rund 50 Millionen Euro und für Schloss Raben Steinfeld von bis zu 30 Millionen Euro aus.
Pressemitteilungen
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