Interessenbekundungsverfahren zur Übernahme von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe in Form von betreutem Einzelwohnen bzw. Verselbstständigung
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim beabsichtigt die Übertragung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe in Form von betreutem Einzelwohnen / Verselbständigung für Jugendliche und junge Volljährige an einen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII und führt hierzu ein Interessenbekundungsverfahren durch.
