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Datum: 18.08.2026

Freie Fahrt zwischen Hasenhäge und Sülte

Neuer Radweg entlang der Kreisstraße K30 eingeweiht – Landkreis Ludwigslust-Parchim knüpft weitere Verbindung für sicheres und attraktives Fahrradfahren im ländlichen Raum

Freie Fahrt zwischen Hasenhäge und Sülte: Heute (18.08.2026) wurde der neu gebaute Radweg an der Kreisstraße K30 an den Landkreis Ludwiglust-Parchim als Baulastträger übergeben. Neben Landrat Stefan Sternberg und Kreistagsmitgliedern nahmen Vertreter des Landesförderinstituts M-V, des Amtes Ludwigslust-Land und der Gemeinde Sülstorf, der Straßenbauverwaltung des Landkreises sowie der am Bau beteiligten Unternehmen teil.

Beginn der asphaltierten Piste ist am Ortsausgang Sülte, in Hasenhäge schließt der Radweg an den bestehenden Radweg an der Landestraße L072 an. Der neue Radweg ist knapp zwei Kilometer lang, dreieinhalb Meter breit und befindet sich etwa zehn Kilometer südlich der Landeshauptstadt Schwerin.

Der Wunsch nach einem straßenbegleitenden Radweg in diesem Streckenabschnitt bestand bei der Gemeinde Sülstorf seit vielen Jahren. Mit dem Neubau des Radwegeabschnittes konnte das regionale Radwegenetz Mecklenburg-Vorpommern sinnvoll erweitert werden. Die Maßnahme ist ein weiterer Schritt zum Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrssystems. Die Anbindung an bereits bestehende Radwege bietet so die Möglichkeit, Infrastruktureinrichtungen in angrenzenden Ortschaften sicherer mit dem Rad zu erreichen.

Die Maßnahme entspricht dem Ziel, in ländlichen Räumen das Radfahren sicherer und attraktiver zu gestalten und das Umsteigen vom Kfz auf das Fahrrad zu fördern.

Eine Förderung der Baumaßnahme in Höhe von rund 75 Prozent erfolgte aus Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LFI) für Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur mit Mitteln des Bundes gemäß Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie (RadFörderRL M-V). Die Gesamtkosten für den Radwegebau belaufen sich auf rund eine Million Euro – inklusive Bau-, Planungs- und Vermessungskosten sowie Aufwendungen für Artenschutz und entsprechende ökologische Baubegleitung sowie erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.