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Datum: 09.09.2026

Fördermittel für mehr Sicherheit in den Gemeinden überreicht

Landrat Stefan Sternberg überreichte heute finanzielle Unterstützung für den Bau von Löschwasserentnahmestellen aus dem Programm zur Förderung integrierter ländlicher Entwicklung (ILERL M-V)

Rund 474.000 Euro Fördermittel reichte Landrat Stefan Sternberg heute (09.09.2026) an Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim aus. Das Geld stammt aus dem Programm zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) und dient als Zuschuss für den Bau von Löschwasserentnahmestellen. „Der heutige Tag ist ein ganz wichtiger Tag für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Denn Wasser ist noch immer das Hilfsmittel der ersten Wahl, um Brände zu löschen“, sagte Landrat Stefan Sternberg bei der Fördermittelübergabe im Forstamt Kaliß.

Oft kann die Feuerwehr nicht bzw. nur schwer agieren, wenn kein Löschwasser zur Verfügung steht. Es dient zur direkten Bekämpfung von Bränden, zum Schutz für angrenzende Objekte und der eingesetzten Kräfte (Eigenschutz). Daher ist die Vorhaltung von Mindestmengen von hoher Bedeutung – dies gilt insbesondere für urbane Gebiete, in denen entweder eine größere Personenkonzentration oder ein hohes Potenzial an Gefahren vorliegt. Die Wichtigkeit wird ebenso erkennbar, dass hierzu gesetzliche Regelungen existieren. Im Brandschutzgesetz M-V (§ 2 Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 BrSchG M-V) ist es für die Gemeinde eine Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis eine Löschwasserversorgung sicherzustellen.

In der Vergangenheit wurde die Löschwasserversorgung vorrangig über das vorhandene Trinkwassernetz mittels Hydranten sichergestellt. Die Aufgabe der Wasserversorger liegt jedoch vorrangig bei der Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser und die Einhaltung der Qualitätsvorgaben. Dies hat zur Folge, dass die Systeme dahingehend technisch angepasst werden, um die Standards zu erfüllen, führt jedoch regelmäßig dazu, dass das Trinkwassernetz nicht mehr die notwendige Kapazität und Förderleistung bei Löschwasser dauerhaft leisten kann. Daher müssen sich die Gemeinden Alternativen suchen, ob eine dauerhafte und ausreichende Löschwasserversorgung vorhalten zu können, welche dann unabhängig vom Trinkwassernetz ist. Hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten von Löschwasserbrunnen über Zisternen bis hin zu Löschwasserteichen und die Entnahme aus öffentlichen Gewässern.

Welche Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim Löschwasserentnahmestellen vorhalten müssen, ergibt sich grundsätzlich aus der Risiko- und Gefahrenanalyse, sowie der Schutzzielbestimmung der beschlossenen Brandschutzbedarfsplanung der jeweiligen Gemeinde.

Als grober Richtwert kann für ein Grundschutz innerhalb eines dörflich geprägten Ortsteiles zirka 48 Kubikmeter pro Stunde über zwei Stunden angesetzt werden. Daraus ergäbe sich eine Förderleistung von mindestens 800 L / min. Der tatsächliche Bedarf muss jedoch immer individuell ermittelt werden. Aufgrund der Komplexität und den aktuellen Herausforderungen zur Verfüllung der Löschwasserversorgung sollte daher eine gute vorausschauende Planung vorgenommen werden, die den unterschiedlichen Bedarf innerhalb der Gemeinde darstellt.

Da dies auch mit hohen finanziellen Belastungen verbunden ist, wurden entsprechende Förderprogramme wie aktuell über ILERL geschaffen. Der Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz empfiehlt daher eine detaillierte Betrachtung in Form eines sogenannten Löschwasserkonzeptes, um den IST-Stand, das Defizit und die notwendigen Maßnahmen sachlich und neutral darstellen zu können, welche als Entscheidungsbasis für die Entscheidungsgremien verwendet werden kann. Darin sollten sowohl kurz-, mittel- und langfristige, sowie mögliche Zwischenlösungen thematisiert werden. 

Folgende Projekte werden gefördert:

1. Gemeinde Bobzin
Vorhaben: Neubau Löschbrunnen
Gesamtausgaben: 88.718,07 Euro
Fördermittel: 44.359,03 Euro (50 %)
Tiefe: bis zu 130 m

2. Gemeinde Bobzin
Vorhaben: Neubau Löschbrunnen
Gesamtausgaben: 88.718,07 Euro
Fördermittel: 44.359,03 Euro (50 %)
Tiefe: bis zu 130 m

3. Gemeinde Dümmer
Vorhaben: Bau eines Löschwasserbrunnens
Gesamtausgaben: 77.833,29 Euro
Fördermittel: 42.531,19 Euro (60 %)

4. Stadt Wittenburg
Vorhaben: Errichtung eines Löschwasserbrunnens
Gesamtausgaben: 67.296,88 Euro
Fördermittel: 40.378,00 Euro (60 %)
Tiefe: ca. 90 m

5. Stadt Wittenburg
Vorhaben: Errichtung eines Löschwasserbrunnens
Gesamtausgaben: 45.281,88 Euro
Fördermittel: 27.169,00 Euro (60 %)
Tiefe: ca. 40 m

6. Stadt Wittenburg
Vorhaben: Errichtung eines Löschwasserbrunnens
Gesamtausgaben: 49.685,00 Euro
Fördermittel: 29.811,00 Euro (60 %)
Tiefe: ca. 50 m

7. Gemeinde Wittendörp
Vorhaben: Errichtung eines Löschwasserbrunnens
Gesamtausgaben: 45.281,88 Euro
Fördermittel: 27.169,00 Euro (60 %)
Tiefe: ca. 40 m

8. Gemeinde Wittendörp
Vorhaben: Errichtung eines Löschwasserbrunnens
Gesamtausgaben: 45.283,34 Euro
Fördermittel: 27.170,00 Euro (60 %)
Tiefe: ca. 40 m

9. Gemeinde Wittendörp
Vorhaben: Errichtung eines Löschwasserbrunnens
Gesamtausgaben: 35.048,36 Euro
Fördermittel: 21.029,00 Euro (60 %)
Tiefe: ca. 20 m

10. Gemeinde Wittendörp
Vorhaben: Errichtung eines Löschwasserbrunnens
Gesamtausgaben: 45.281,88 Euro
Fördermittel: 27.169,00 Euro (60 %)
Tiefe: ca. 40 m

11. Gemeinde Kirch Jesar
Vorhaben: Neubau Löschwasserbrunnen
Gesamtausgaben: 47.365,57 Euro
Fördermittel: 23.682,78 Euro (50 %)
Tiefe: bis zu 30 m

12. Gemeinde Kirch Jesar
Vorhaben: Neubau Löschwasserbrunnen
Gesamtausgaben: 47.365,57 Euro
Fördermittel: 23.682,78 Euro (50 %)
Tiefe: bis zu 30 m

13. Gemeinde Warlitz
Vorhaben: Neubau Löschbohrbrunnen
Gesamtausgaben: 67.286,17 Euro
Fördermittel: 40.371,70 Euro (60 %)
Tiefe: bis zu 80 m

14. Gemeinde Vellahn (Goldenbow)
Vorhaben: Bau eines Löschwasserbrunnens
Gesamtausgaben: 64.081,50 Euro
Fördermittel: 32.040,75 Euro (50 %)
Tiefe: bis zu 80 m    

15. Gemeinde Pampow
Vorhaben: Bau eines Löschwasserbrunnens
Gesamtausgaben: 41.832,99 Euro
Fördermittel: 22.980,00 Euro (60 %)
Leistung: 800l/min