Öffentliche Bekanntmachung - Verwaltung des Grundstücks in Wittenburg, Lindenstraße 4; Hier: Vergütung, Ersatz von Aufwendungen
Am 13.07.2026 ist durch den Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim folgender Bescheid ergangen:
- Der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH wird für das Kalenderjahr 2025 für die Tätigkeit als gesetzliche Vertreterin für die unbekannten Gesamthandseigentümer des Grundstücks in Wittenburg, Lindenstraße 4, Gemarkung Wittenburg, Flur 21, Flurstück 213 ein Anspruch auf Zahlung von Vergütung sowie auf Ersatz von Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.829,03 Euro zuerkannt.
- Der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH wird die Erlaubnis erteilt, den in Ziffer 1 genannten Betrag der verwalteten Masse zu entnehmen.
- Der Bescheid ergeht kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.
Der Bescheid ist mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Der vollständige Bescheid kann zu den dienstüblichen Zeiten eingesehen werden bei:
Kreisverwaltung Ludwigslust-Parchim
Fachdienst Recht und Kommunalaufsicht
Dienststelle Parchim, Raum 228
Putlitzer Str. 25
19370 Parchim
Es erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Bescheides an die unbekannten Eigentümer des Hausgrundstücks in Wittenburg, Lindenstr. 4
Dieses Dokument wird öffentlich zugestellt und setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Im Auftrag
Schoen
jur. Mitarbeiter
