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Datum: 15.07.2026

Öffentliche Bekanntmachung - Grundstücke in Kladrum, Flur 1, Flurstücle 15/2, 15/3, 15/4 und 214 sowie in Badegow, Flur 2, Flurstück 85; Hier: Vergütung, Ersatz von Aufwendungen

Am 14.07.2026 ist durch den Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim folgender Bescheid ergangen:

  1. Der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH wird für das Kalenderjahr 2025 für die Tätigkeit als gesetzliche Vertreterin für Herrn Hermann Cords, unbekannten Aufenthaltes, Eigentümer der Grundstücke in Kladrum, Flur 1, Flurstücke 15/2, 15/3, 15/4 und 214, verzeichnet im Grundbuch des Amtsgerichts Ludwigslust von Zölkow, Blatt 5072 sowie Badegow, Flur 2, Flurstück 85, verzeichnet im Grundbuch des Amtsgerichts Ludwigslust von Badegow, Blatt 10505, ein Anspruch auf Zahlung von Vergütung sowie auf Ersatz von Aufwendungen in Höhe von 449,82 Euro zuerkannt.
  2. Der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH wird die Erlaubnis erteilt, den in Ziffer 1 des Bescheides genannten Betrag der verwalteten Masse zu entnehmen.
  3. Der Bescheid ergeht kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.

Der Bescheid ist mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Der vollständige Bescheid kann zu den dienstüblichen Zeiten eingesehen werden bei:

Kreisverwaltung Ludwigslust-Parchim

Fachdienst Recht und Kommunalaufsicht

Dienststelle Parchim, Raum 228

Putlitzer Str. 25

19370 Parchim

Es erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Bescheides an Herrn Hermann Cords, unbekannten Aufenthalts.

Dieses Dokument wird öffentlich zugestellt und setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Im Auftrag

Schoen

jur. Mitarbeiter