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Datum: 14.07.2026

Öffentliche Bekanntmachung - Grundstück in Rastow, Flur 2, Flurstücke 59 und 66 (alt); Neu: Flurstück 225; Hier: Vergütung, Ersatz von Aufwendungen

Am 13.07.2026 ist durch den Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim folgender Bescheid ergangen:

  1. Der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH wird für das Kalenderjahr 2013 für die Tätigkeit als gesetzliche Vertreterin der unbekannten Erben der Frau Eugenie Vick, Eigentümer des Grundstücks in Rastow, Flur 2, Flurstücke 59 und 66 (alt), neu: Flurstücke 225, verzeichnet im Grundbuch des Amtsgerichts Ludwigslust von Rastow, Blatt 303 durch Übertragung aus dem Grundbuch von Achterfeld, Blatt 3, ein Anspruch auf Zahlung von Vergütung sowie auf Ersatz von Aufwendungen in Höhe von 276.68 Euro zuerkannt.
  2. Der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH wird die Erlaubnis erteilt, den in Ziffer 1 des Bescheides genannten Betrag der verwalteten Masse zu entnehmen.
  3. Der Bescheid ergeht kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.

Der Bescheid ist mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Der vollständige Bescheid kann zu den dienstüblichen Zeiten eingesehen werden bei:

Kreisverwaltung Ludwigslust-Parchim

Fachdienst Recht und Kommunalaufsicht

Dienststelle Parchim, Raum 228

Putlitzer Str. 25

19370 Parchim

Es erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Bescheides an die unbekannten Erben der Frau Eugenie Vick.

Dieses Dokument wird öffentlich zugestellt und setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Im Auftrag

Schoen

jur. Mitarbeiter