Öffentliche Bekanntmachung - Grundstück in Lübtheen Flur 1, 2, 3 und 10, Flurstücke 158 u.a.; Hier: Vergütung, Ersatz von Aufwendungen
Am 14.07.2026 ist durch den Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim folgender Bescheid ergangen:
- Der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH wird für das Kalenderjahr 2025 für die Tätigkeit als gesetzliche Vertreterin der unbekannten Erben der Frau Frieda Klarfke, geb. Pegel, Eigentümerin der Grundstücke in Lübtheen, Flur 1, Flurstücke 211, 349, 376, Flur 2, Flurstücke 362, 505, 541/1, 597, Flur 3, Flurstück 158 und Flur 10, Flurstücke 90/1 und 156, alle verzeichnet im Grundbuch des Amtsgerichts Ludwigslust von Lübtheen, Blatt 10066 sowie Miteigentümerin der Grundstücke in Lübtheen, Flur 1, Flurstück 294 u.a., verzeichnet im Grundbuch des Amtsgerichts Ludwigslust von Lübtheen, Blatt 138, ein Anspruch auf Zahlung von Vergütung sowie auf Ersatz von Aufwendungen in Höhe von 380,80 Euro zuerkannt.
- Der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH wird die Erlaubnis erteilt, den in Ziffer 1 des Bescheides genannten Betrag der verwalteten Masse zu entnehmen.
- Der Bescheid ergeht kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.
Der Bescheid ist mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Der vollständige Bescheid kann zu den dienstüblichen Zeiten eingesehen werden bei:
Kreisverwaltung Ludwigslust-Parchim
Fachdienst Recht und Kommunalaufsicht
Dienststelle Parchim, Raum 228
Putlitzer Str. 25
19370 Parchim
Es erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Bescheides an die unbekannten Erben der Frau Frieda Klarfke, geb. Pegel.
Dieses Dokument wird öffentlich zugestellt und setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Im Auftrag
Schoen
jur. Mitarbeiter
