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Afrikanische Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine ansteckende und meist tödliche Krankheit, die ausschließlich Haus- und Wildschweine betrifft. Für Menschen ist sie ungefährlich. Eine Impfung oder Behandlung gibt es nicht. Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt zwischen Tieren oder indirekt über verunreinigte Gegenstände, Fahrzeuge, Futter oder Lebensmittelreste. Auch der Mensch kann durch unachtsames Verhalten zur Verbreitung beitragen.

Trotz der erfolgreichen Bekämpfung im Landkreis bleibt das Risiko bestehen. Schweinehalter sind daher weiterhin aufgefordert, strenge Hygienemaßnahmen einzuhalten. Jäger müssen tote oder krank erlegte Wildschweine melden, Proben entnehmen und die Tiere fachgerecht entsorgen. Dafür stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern finanzielle Unterstützung bereit.

Die Afrikanische Schweinepest trat erstmals im November 2021 im Landkreis Ludwigslust-Parchim auf, nachdem sie zuvor bereits in anderen Regionen Deutschlands festgestellt worden war. Insgesamt wurden 47 Fälle bei Wildschweinen nachgewiesen, überwiegend südlich der Autobahn A24. Das betroffene Gebiet umfasste zeitweise etwa 120.000 Hektar.

Durch umfangreiche Maßnahmen wie Sperrzonen, Zäune und Betretungsverbote konnte die Ausbreitung der Seuche erfolgreich verhindert werden. Im Laufe des Jahres 2023 wurden die Einschränkungen schrittweise reduziert, bis schließlich am 21. September 2023 alle Sperrmaßnahmen aufgehoben werden konnten. Dieser Erfolg ist der engen Zusammenarbeit von Behörden, Jägern, Land- und Forstwirtschaft sowie der Bevölkerung zu verdanken.

Informationen für Jäger - Merkblätter und Formulare

Die Arbeitsgruppe ASP des Landwirtschaftsministeriums M-V hat in Zusammenarbeit mit den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern und dem Tierseuchenbekämpfungsdienst beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei ein allgemeines Arbeitsdokument für die Fachbehörden erarbeitet. Darin sind die im Land getroffenen ASP-Vorsorgemaßnahmen sowie die Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen im Ausbruchsfall zusammengefasst.

Besonderes Augenmerk gilt daher der Überwachung der Schwarzwildbestände.
Die Jagdausübungsberechtigten sind verpflichtet, nach näherer Anweisung durch unsere Behörde von jedem verendeten, verunfallten oder krank erlegten Stück Schwarzwild Proben zu entnehmen und zur Untersuchung zu übergeben.
Dafür erhält er eine Aufwandsentschädigung von 25,00 Euro. Um möglichst auch viele der Tierkörper der oben beschriebenen Stücke aus Wald und Flur entfernen zu lassen und ein potentielles Risiko weiter zu vermindern, zahlt das Landwirtschaftsministerium für jedes zur Entsorgung abgelieferte Stück eine weitere Aufwandsentschädigung in Höhe 50,00 Euro. Bei den Forstämtern wurden inzwischen Kadavercontainer zur Sammlung dieser Tierkörper aufgestellt. Der Standort des nächstgelegenen Forstamtes ist auf der weiter unten auf dieser Seite befindlichen Karte ersichtlich. Gegebenenfalls benötigte Verpackungsmaterialien in Form von Maisstärkesäcken werden in den Revierförstereien vorgehalten.

Bitte beachten Sie für weitere Informationen zu folgenden Themen die rechts stehenden Dokumente:

  • Informationen für Jagdtouristen
  • Afrikanische Schweinepest - Hygieneregeln für die Jagd
  • Informationen für Jäger 
  • Tupferprobenentnahme für die Untersuchung auf ASP bei Fallwild

Probeneinsendung bei Fallwild, Unfallwild und krank angesprochenen Tieren

  • Es können Proben von Wildschweinen gemäß des des Erlasses zur Überwachung von Wildschweinen auf Schweinepest im MV und ganze Tierkörper von Füchsen, Marderhunden und Waschbären zur Untersuchung gemäß des Erlasses zur Überwachung und Aufrechterhaltung der Tollwutfreiheit in MV eingesandt werden. Für die eingesandten Proben wird eine Aufwandentschädigung gezahlt. Den Antrag für die Aufwandentschädigung finden Sie hier:

Weitere Informationen zur Probeneinsendungen finden Sie HIER

Hinweise zur Probenahme für die Untersuchung auf Schweinepest bei Schwarzwild

  • Merkblatt des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern Abteilungen 6 und 2 Tierseuchenbekämpfungsdienst und Tierseuchendiagnostik

Antrag auf Entschädigung im Rahmen der ASP Bekämpfung

  • In der Pufferzone (Sperrzone I) wird für das gestreckte und zu entsorgende Schwarzwild durch das Land eine Aufwandsentschädigung gewährt. Andere Prämien wie Pürzelprämie oder die Aufwandsentschädigung für die Untersuchung sind damit abgegolten.
  • Der Antrag ist beim zuständigen Forstamt zu stellen. Bei der Entsorgung der gestreckten Stücke werden diese mit der Wildursprungsnummer erfasst. Diese Listen werden durch das Veterinäramt geprüft und bestätigt und dem Forstamt zur Verfügung gestellt, so dass eine einzelne Bestätigung der Anträge durch das Veterinäramt nicht erforderlich ist.
  • Den Antrag auf Erstattung der Aufkaufprämie finden Sie hier:

Antrag Erlegung und Entsorgung Schwarzwild

Antrag Erlegung und Selbstverwertung Schwarzwild

Antrag Fallwild

Kadaversammelplätze für Indikatortiere außerhalb der ehemaligen Restriktionsflächen im Landkreis

 

 

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