Registrierungspflicht für Jäger
Jäger, die Wild oder Wildfleisch abgeben, gelten als Lebensmittelunternehmer. Daher müssen sie ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde registrieren.
Die Registrierung ist erforderlich, wenn:
- Wild oder Wildfleisch direkt an Verbraucher, Gastronomie oder Handel abgegeben wird
- eine Wildsammelstelle betrieben wird
- Wild an Verarbeitungsbetriebe oder den Wildhandel abgegeben wird
Voraussetzung ist die Schulung zur „kundigen Person“.
Hygieneanforderungen
Für Wildsammelstellen und die Verarbeitung gelten grundlegende Hygienevorgaben. Dazu gehören unter anderem:
- geeignete Kühlmöglichkeiten
- leicht zu reinigende Räume, Böden und Oberflächen
- Waschgelegenheiten sowie Reinigungs- und Desinfektionsmittel
- ausreichende Belüftung und Schutz vor Schädlingen
Bei Zerlegung und Vermarktung sind zusätzlich z. B. Warmwasseranschlüsse, geeignete Arbeitsflächen und eine klare Trennung der Arbeitsbereiche erforderlich.
Außerdem müssen passende Ausrüstung, Schutzkleidung und Möglichkeiten zur fachgerechten Entsorgung von Resten vorhanden sein.
