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Gesamtfall Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderungen oder Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind. Ziel ist es, eine selbstbestimmte Lebensführung sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben zu ermöglichen.

Anspruch
Anspruch haben Menschen, deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft wesentlich eingeschränkt ist oder eingeschränkt sein wird.

Voraussetzungen
Die Leistung wird erbracht, wenn keine anderen Sozialleistungsträger wie Krankenkasse, Arbeitsagentur oder Rentenversicherung zuständig sind.

Einkommen und Vermögen
In der Regel erfolgt eine Prüfung von Einkommen und Vermögen. Ein Teil des Vermögens bleibt geschützt. Einkommen und Vermögen von Ehe- oder Lebenspartnern werden nicht berücksichtigt.

Leistungsumfang
Die Unterstützung richtet sich nach dem individuellen Bedarf und ist unabhängig von der Wohnform.

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