Fachgebiet Recht
Durch die Mitarbeiter des Fachgebiets Recht erfolgt die Beratung und juristische Begleitung der Fachdienste und Stabsstellen, des Verwaltungsvorstandes, des Kreistages und seiner Ausschüsse, der Beteiligungen und Eigenbetriebe des Landkreises bezüglich aller Rechtsgebiete.
Zu den Aufgaben des Fachgebiets Recht gehören insbesondere:
- rechtliche Absicherung des Verwaltungshandelns Prüfung und Erarbeitung von Satzungen / Verordnungen
- Erarbeitung und Prüfung von Verträgen
- Erarbeitung und Prüfung von Bescheiden / Widerspruchsbescheiden
- Abwehr von Haftungsansprüchen
- Allgemeine Rechtsberatung
- Prozessführung / Prozessvertretung
- Durchführen von Submissionen
- Führung von Vertrags- / Vergleichsverhandlungen
- Gesetzliche Vertreterbestellung
- Investitionsvorrangverfahren
- Disziplinarangelegenheiten
- Datenschutz
- Geheimschutz
- Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen
Hinweis: Eine rechtliche Beratung der Einwohner des Landkreises ist nicht zulässig, bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an die gerichtliche Beratungs- und Antragsstelle oder einen zugelassenen Rechtsanwalt.
