Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe
Im Fachdienst „Kinder- und Jugendhilfe“ werden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen durch die Bezirkssozialarbeiterinnen und Bezirkssozialarbeiter Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige und Eingliederungshilfen bei seelischer Behinderung gewährt. Die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen sind verantwortlich für die Sicherung des Kindeswohls. Eine weitere wichtige Rolle spielt die Arbeit mit den Pflegeeltern sowie die Unterstützung der Eltern bei Adoptionen. Eine enge Zusammenarbeit erfolgt in Angelegenheiten der Partnerschaft, Trennung und Scheidung mit den Familiengerichten. Durch die Jugendhilfe im Strafverfahren werden Jugendliche durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes während des gesamten Strafverfahrens begleitet.
Fachgebiete
Adoption und Pflegekinderwesen
Allgemein
Pflegekinderwesen
Der Fachdienst Jugend des Landkreises Ludwigslust-Parchim sucht ständig Familien und auch Einzelpersonen, die Interesse an der Aufnahme eines Pflegekindes haben.
Interessenten werden im Rahmen mehrerer Abendseminare auf diese verantwortungsvolle Aufgabe als Pflegepersonen vorbereitet. Neben intensiven Einzelgesprächen gehören zur Vorbereitung auch der Wissenserwerb und Austausch in der Gruppe. Schwerpunkte der gemeinsamen Arbeit sind die Vermittlung von theoretischem Wissen, unter anderem über rechtliche Grundlagen des Pflegekinderwesens, Wissen über Bindungstheorie und Integrationsphasen. Insbesondere setzen sich die Bewerber in den Vorbereitungskursen mit ihrer eigenen Motivation, ihren Stärken als Person und als Familie, ihren Vorstellungen und Grenzen und den Anforderungen, die an sie gestellt werden, auseinander.
Langjährige Pflegeeltern berichten in den Vorbereitungskursen über ihre Erfahrungen im Zusammenleben mit ihren Pflegekindern. Was bedeutet es im Alltag, eine Pflegefamilie zu sein? Wie kann die Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie gestaltet werden, ebenso der Kontakt zu Kindereinrichtungen, Schulen, Ärzten, Therapeuten und anderen Beteiligten?
Der Fachdienst Jugend sucht fortlaufend interessierte Menschen für diese vielfältige Aufgabe. Die Mitarbeiterinnen des Pflegekinderwesens im Fachdienst Jugend bitten um Terminvereinbarung zu einem ersten Informationsgespräch.
Pflegeeltern gesucht
Wen suchen wir?
Wir suchen Menschen:
- die bereit sind, als Familie oder Alleinerziehende, befristet oder dauerhaft ein fremdes Kind aufzunehmen
- die bereit sind, das Kind mit seiner Lebensgeschichte sowie seiner Herkunftsfamilie zu achten
- die bereit und in der Lage sind, einem Kind vorbehaltlos Geborgenheit und Wärme zu geben
- die sich auf einen lebendigen Alltag mit stürmischen und ruhigen Phasen einlassen
- die bereit sind, sich von einem Kind an die Hand nehmen zu lassen, um dessen Welt zu sehen und von ihm zu lernen
Was sind die Aufgaben einer Pflegefamilie?
Erziehung, Betreuung und Förderung sowie Begleitung eines Kindes entsprechend seinen individuellen Bedürfnissen:
- Unterstützung des Kindes bei der Bewältigung von Alltagsaufgaben und -problemen
- Zusammenarbeit mit den leiblichen Eltern
- Förderung von Umgangskontakten zur Herkunftsfamilie
- Unterstützung und Begleitung einer Rückführung ins Elternhaus
- Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Jugend sowie weiteren Institutionen
- Unterstützung des Kindes im Umgang mit seiner Lebensgeschichte
- ggf. Erschließung notwendiger zusätzlicher Hilfsangebote
Was bieten wir?
- umfassende Informationen für Menschen, die ein Pflegekind aufnehmen wollen
- intensive und persönliche Vorbereitung auf die Aufnahme eines Pflegekindes
- Unterstützung, Beratung und Begleitung der Pflegefamilie während des Pflegeverhältnisses
- Weiterbildungsangebote für Pflegeeltern
- Möglichkeit des Austausches mit anderen Pflegeeltern
Welche Pflegeformen gibt es?
- Vollzeitpflege
Kinder, die befristet oder dauerhaft in einer Pfl egefamilie untergebracht werden müssen - Kurzzeitpflege
Kinder, die für einen begrenzten Zeitraum untergebracht werden müssen - Bereitschaftspflege
Kinder, die in Obhut genommen oder kurzfristig untergebracht werden müssen
Ansprechpartner/innen
Standort Ludwigslust |
Standort Parchim |
SB Adoption & Pflegekinderwesen Frau G. Dierkes Landkreis Ludwigslust-Parchim Raum: C252 E-Mail: |
SB Adoption & Pflegekinderwesen Frau C. Panknin Landkreis Ludwigslust-Parchim Raum: 423 E-Mail: |
SB Adoption & Pflegekinderwesen Frau D. Fernandes Landkreis Ludwigslust-Parchim Raum C 252 E-Mail: |
SB Adoption & Pflegekinderwesen Frau D. Hochmuth Landkreis Ludwigslust-Parchim Raum: 423 E-Mail: |
SB Pflegekinderwesen Frau P. Schröder Landkreis Ludwigslust-Parchim Raum: C250 E-Mail: |
|
SB Pflegekinderwesen Frau A. Koch Landkreis Ludwigslust-Parchim Raum: C251 E-Mail: |
Downloads
Beratung zu Partnerschaft, Trennung und Scheidung
Allgemein
Aufgabe des Fachdienstes Jugend ist es, Eltern beim Aufbau eines partnerschaftlichen Zusammenlebens, bei Partnerschaftskonflikten und in Trennungs- und Scheidungssituationen zu unterstützen
In Trennungs- und Scheidungssituationen können sich Eltern bezüglich des Sorge- bzw. Umgangsrechtes beraten und bei der Regelung und Durchführung des Umgangs unterstützen lassen.
Gesetzliche Grundlage
* Sozialgesetzbuch VIII § 27 vom 8. Dezember 1998, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2004
Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe -
Familienberatungsstellen freier Träger im Landkreis
Caritas e. V. |
pro familia |
Stift Bethlehem |
Internationaler Bund |
Internationaler Bund |
Internationaler Bund |
DRK KV Parchim e. V.
|
DRK KV Parchim e. V.
|
DRK KV Parchim e. V. Jugendhilfeverbund Am Finkenkamp 5 19406 Sternberg Tel.:03847/440022 |
Diakoniewerk |
Diakoniewerk |
|
Oder Sie wenden sich an die zuständigen Bezirkssozialarbeiter/innen des Landkreises
im Unterpunkt "Hilfen zur Erziehung"
Hilfe zur Erziehung
Allgemein
Aufgabe des Fachdienstes Jugend ist es, Eltern beim Aufbau eines partnerschaftlichen Zusammenlebens, bei Partnerschaftskonflikten und in Trennungs- und Scheidungssituationen zu unterstützen
In Trennungs- und Scheidungssituationen können sich Eltern bezüglich des Sorge- bzw. Umgangsrechtes beraten und bei der Regelung und Durchführung des Umgangs unterstützen lassen.
Gesetzliche Grundlage
* Sozialgesetzbuch VIII § 27 vom 8. Dezember 1998, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2004
Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe -
Bezirkssozialarbeiter/innen Standort Ludwigslust
Landkreis Ludwigslust-Parchim
FD Jugend
Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust
Fachgebietsleitung Ludwigslust
|
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Bereich Stadt Boizenburg
ohne Bahnhof Frau Kluth |
Bahnhof Frau Kluth |
Bereich Stadt Hagenow
ohne Kietz Frau L. Röhm |
ohne Kietz Frau N. Krueger |
Kietz Herr O. Schmidt |
Frau J. Tews |
Bereich Stadt Lübtheen
|
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Bereich Stadt Ludwigslust
ohne Parkviertel Frau D. Effland |
Parkviertel Frau D. Reuter |
Bereich Amt Boizenburg-Land
Frau Kluth |
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Bereich Amt Dömitz Malliß
ohne Gemeinde Malliß Frau K. Hankel |
Gemeinde Malliß Frau M. Dreger-Riedel |
Bereich Amt Grabow
ohne Stadt Grabow Frau M. Dreger-Riedel |
Stadt Grabow Frau C. Böhmert |
Bereich Amt Hagenow-Land
|
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Bereich Amt Ludwigslust-Land
ohne Gemeinden: Rastow, Wöbbelin, Uelitz Frau D. Reuter |
Gemeinden: Rastow, Wöbbelin, Uelitz Frau M. Dreger-Riedel |
Bereich Amt Stralendorf
|
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Bereich Amt Wittenburg
Gemeinde Wittendörp Frau S. Thürk |
Stadt Wittenburg (inkl. Ortsteile) Frau V. Artz |
Bereich Amt Zarrentin
ohne Gemeinden: Gallin, Vellahn Frau C. Tetmeyer |
Gemeinden: Gallin, Vellahn Frau V. Artz |
Bezirkssozialarbeiter/innen Standort Parchim
Landkreis Ludwigslust-Parchim
FD Jugend
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
Fachgebietsleitung Parchim
E-Mail: k.scherfke@kreis-lup.de |
|
Bereich Stadt Parchim
Bereich Altstadt, Ziegeleiweg, Ziegendorfer Chaussee u. Vietingshof |
Ortsteile Dargelütz, Neuhof, Slate, Damm, Neu Klockow, Kiekindemark (nach Buchstaben Nachname) Frau M. Waldheim F,H,O,S,T Frau S. Mutter A,C,J,N,P,St,W Frau M. Neumann B,D,Sch,R,I Frau J. Lüdke-Marx G,K,L,V,X,Y Frau K. Dettmann E,M,Q,U,Z |
Bereich Brunnenfeld, Regimentsvorstadt,Südstadt, Weststadt (Karl-Liebknecht-Str, W.-I.-Lenin-Str., Walter-Hase-Str.), Moltkeplatz Frau O. Persson-Schenk |
Bereich Weststadt und oben nicht genannte Orts- und Stadtteile Geschwister-Scholl-Str., Hans-Beimnler-Str., Johannes-Dieckmann-Str.; Juri-Gargarin-Ring, Otto-Grotwohl-Str., Otto-Grotewohl-Str., Otto-Nuschke-Str., Rosa-Luxemburgstr., Westring Frau D. Griesbach |
Bereich Amt Crivitz
Stadt Crivitz, Banzkow, Tramm, Zapel, Friedrichsruhe, Barnin, Bülow, Demen, Pinnow Frau J. Lüdke-Marx |
Dobin am See, Cambs, Leezen, Langen Brütz, Gneven, Raben Steinfeld, Plate, Suckow Frau K. Dettmann |
Bereich Amt Eldenburg Lübz
Kritzow, Gischow, Kreien, Gehlsbach, Siggelkow, Ruhner Berge (Buchstaben Nachname) Frau Waldheim F,H,O,S,T Tel: 03871/722-5184 Frau Mutter A,C,J,N,P,St,W Frau Neumann B,D,Sch,R,I Frau Lüdke-Marx G,K,L,V,X,Y Frau Dettmann |
Stadt Lübz, Granzin, Werder, Passow, Gallin-Kuppentin Frau N. Grote |
Bereich Stadt/Amt Goldberg-Mildenitz
|
Bereich Amt Neustadt-Glewe
Frau M. Waldheim |
Bereich Amt Parchimer Umland
Zuständigkeit nach Buchstaben Nachname Frau Waldheim F,H,O,S,T Frau Mutter A,C,J,N,P,St,W Frau Neumann B,D,Sch,R,I Frau Lüdke-Marx G,K,L,V,X,Y Frau Dettmann E,M,Q,U,Z |
Bereich Amt Plau am See
Frau S. Mutter |
Bereich Amt Sternberger Seenlandschaft
Stadt Sternberg, Stadt Brüel, Frau M. Neumann |
Kuhlen-Wendorf, Weitendorf, Kobrow, Dabel, Hohen Pritz, Borkow, Mustin, Witzin Frau I. Lüdke |
Jugendhilfe im Familienrecht
Ansprechpartner/innen
Standort Parchim Bereiche: |
Standort Ludwigslust Bereiche: |
Herr B. Parlow |
Bitte suchen Sie sich hier Ihre/n Ansprechpartner/in |
Jugendhilfe im Strafverfahren
Allgemein
Jugendgerichtshilfe ist die Mitwirkung in den Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende nach dem Jugendgerichtsgesetz.
Gesetzliche Grundlagen dafür sind
§ 52 Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und
§ 38 Jugendgerichtsgesetz (JGG).
Hintergrundinfo
Jugendgerichtshilfe erfolgt von Amts wegen. Nach der Information über eine begangene Straftat durch das Jugendgericht oder die Staatsanwaltschaft wird der Jugendliche oder Heranwachsende durch das Jugendamt zu einem Gespräch geladen. Im Ergebnis entsteht ein Bericht, in dem die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte zum Ausdruck gebracht werden und ein Bild über die Persönlichkeit des Beschuldigten, dessen Entwicklung und Umwelt erstellt wird.
Jugendgerichtshilfe - für wen?
Für alle Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre), gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Es stellen sich dem oder der Beschuldigten dann häufig folgende Fragen:
Worauf kommt es jetzt an?
Wer erfährt etwas von meinem Strafverfahren?
Wieso läuft überhaupt ein Strafverfahren, man hat mir doch versprochen, mich nicht anzuzeigen?
Bin ich nun vorbestraft?
An wen kann ich mich wenden?
Wie soll ich mich verhalten? usw.
Antworten darauf geben die Sozialarbeiter der Jugendgerichtshilfe. Selbstverständlich können sich auch die Eltern der Beschuldigten beraten lassen.
Die gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen es der Jugendgerichtshilfe, auf das Strafverfahren Einfluss zu nehmen. Dabei sind die Sozialarbeiter unabhängig von Jugendgericht, Staatsanwaltschaft und Polizei. Es ist ihnen wichtig, die Jugendlichen oder Heranwachsenden kennenzulernen, damit sie bei Gericht sagen können, wie das Verfahren abgeschlossen werden soll. In geeigneten Fällen kann angeregt werden, das ein Strafverfahren eingestellt wird (z.B. wenn eine Schadenswiedergutmachung und Aussöhnung mit dem Geschädigten erfolgte). Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, so nimmt ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe daran teil.
Jeder Jugendliche und Heranwachsende kann Jugendgerichtshilfe in Anspruch nehmen. Er wird rechtzeitig angeschrieben und darüber informiert. Niemand ist jedoch dazu verpflichtet. Übrigens ist die Tätigkeit der Jugendgerichtshilfe nicht mit der eines Rechtsanwaltes gleichzusetzen.
Ansprechpartner/innen
Jugendgerichtshelferin Frau Anne Groth Landkreis Ludwigslust-Parchim Raum: C 239 E-Mail: |
Jugendgerichtshelferin Frau Kersten Tackmann Landkreis Ludwigslust-Parchim Raum: 427 E-Mail: |
Jugendgerichtshelfer Herr Ulrich Görn Landkreis Ludwigslust-Parchim Raum: C 248 E-Mail: |
Unbegleitete minderjährige Ausländer
Ansprechpartner/innen
Frau C. Winkler Landkreis Ludwigslust-Parchim |
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