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Tierseuchenschutz

Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten bei Tieren

Ein Ziel des öffentlichen Veterinärwesens ist Schutz und Gesundheit von Mensch und Tier. Das Auftreten hoch ansteckender Tierkrankheiten (Tierseuchen) wie beispielsweise Maul- und Klauenseuche, Schweinepest und Geflügelpest haben immense wirtschaftliche Folgen für den einzelnen Landwirt und die gesamte Wirtschaft. So werden zum Beispiel Handelsrestriktionen relevant, die den Im- und Export bestimmter Produkte stark einschränken bzw. verbieten. Andere Tierseuchen wie Salmonellosen oder Tollwut sind als Zoonosen von Bedeutung. Die menschliche Gesundheit kann durch den direkten Kontakt von Tier und Mensch oder über Lebensmittel tierischer Herkunft gefährdet werden.

Die Einstufung einer Krankheit als Tierseuchen ist unter anderem abhängig von der wirtschaftlichen Bedeutung, dem Grad der Gemeingefährlichkeit und dem Gefährdungspotential für den Menschen.

Grundvoraussetzung für eine effektive Tierseuchenbekämpfung ist das Bekanntsein aller Nutztierbestände.

Informationen zur Anmeldung einer Tierhaltung

Neben Landwirten sind auch Privatpersonen mit einer sogenannten Hobby-Nutztierhaltung dazu verpflichtet den Beginn, Änderungen und die Beendigung folgender Tierhaltungen dem zuständigen Veterinäramt unverzüglich anzuzeigen:
Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer (z. B. Pferde, Esel, Maultiere), Gehegewild, Kameliden, andere Klauentiere, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner (Puten), Wachteln, Laufvögel, Bienen oder Tiere in Aquakultur.

Änderungen der Tierhalterdaten sind ebenfalls meldepflichtig.

Diese Registrierung ist keine Formalität, sondern ein wichtiger Beitrag zum Schutz unserer heimischen Nutztiere. Nur wenn bekannt ist, wo Tiere gehalten werden, kann im Seuchenfall schnell gehandelt und eine weitere Ausbreitung verhindern werden.

Die Tierhaltung wird unter Erteilung einer zwölfstelligen Registriernummer beim Veterinäramt erfasst.

Verstöße gegen die Anzeigepflicht können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Des Weiteren besteht die Verpflichtung zum Führen eines Bestandsregisters. Jegliche Übernahmen und Abgaben (auch z.B. Verkaufen oder Verschenken) sind inklusive der Registriernummern der abgebenden und aufnehmenden Betriebe aufzuzeichnen. Diese Maßnahmen dienen der Nachverfolgbarkeit, der Tiergesundheit und dem Schutz vor Seuchen.

Die Anmeldung kann über den Formular-Assistenten im digitalen Verfahren erfolgen (LINK - siehe "Externe Links") oder über das Tierhaltermeldeformular (PDF ist unter Dokumente zu finden)

Nähere Informationen werden nach der Anmeldung separat zugestellt.



Anzeige einer Veranstaltung mit Tieren

Eine Veranstaltung mit Tieren ist nach § 4 Abs. 1 Viehverkehrsverordnung mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Das Formular "Anzeige einer Veranstaltung mit Tieren" beinhaltet alle notwendigen Angaben zur Bearbeitung Ihres Anliegens.

Dokumente