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Trichinenuntersuchung

Hier finden Sie alle Informationen zu den Trichinenuntersuchungen.

(Aktualisierung arbeitstäglich je nach Probenaufkommen ab ca. 17:00 Uhr)

Bitte beachten Sie, dass die Untersuchung je nach Abgabeort nicht unbedingt am selben Tag erfolgt. Die Untersuchungsergebnisse der ASP-Blutproben sind auf der Internetseite des LALLF einzusehen.

Trichinenuntersuchungsergebnisse der letzten 14 Tage

Informationen zur Abgabe und Untersuchung    

Bitte prüfen Sie die Vollständigkeit der Angaben auf dem Wildursprungsschein / Probenbegleitschein!

Wildschweine bzw. Hausschweine

  • Wildursprungs- bzw. Ohrmarkennummer
  • Vor- und Zuname
  • Postleitzahl und Wohnort
  • Telefonnummer

Die Proben sind mit der Wildmarken- bzw. Ohrmarkennummer zu kennzeichnen Die Befundmitteilung erfolgt postalisch als vereinfachter Prüfbericht auf dem Wildursprungsschein / Probenbegleitschein.


Trichinensammelstelle Ludwigslust

  • Probenannahme: Montag bis Freitag (Entgegennahme der Proben an der Information)
  • Täglicher Kurier zur Untersuchungsstelle
  • Untersuchungstage: Dienstag und Donnerstag
  • Die Untersuchung der bis 09:00 Uhr eingegangenen Proben ist bis 16:00 Uhr des Untersuchungstages abgeschlossen.

Trichinenuntersuchungsstelle Parchim

  • Probenannahme: Montag bis Freitag (Entgegennahme der Proben an der Information)
  • Untersuchungstage: Dienstag und Donnerstag
  • Die Untersuchung der bis 10:00 Uhr eingegangenen Proben ist bis 16:00 Uhr des Untersuchungstages abgeschlossen

Trichinensammelstelle Schwerin (im Gebäude der Nahverkehr Schwerin GmbH)

  • Probenannahme: Montag bis Freitag
  • Kurier zur Untersuchungsstelle: Montag und Mittwoch 10:00 Uhr
  • Die Untersuchung der bis Montag 10:00 Uhr abgegebenen Proben ist am Mittwoch bis 16:00 Uhr abgeschlossen.
  • Die Untersuchung der bis Mittwoch 10:00 Uhr abgegebenen Proben ist am Donnerstag bis 16.00 Uhr abgeschlossen.

Trichinenuntersuchungsstelle Hagenow

  • Probenannahme: Montag bis Donnerstag
  • Untersuchungstage: Dienstag und Donnerstag
  • Die Untersuchung der bis 08:00 Uhr eingegangenen Proben ist bis 16:00 Uhr des Untersuchungstages abgeschlossen.
  • Alternativ ist die Abgabe des Probenmaterials in den Briefkasten des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes möglich. Informieren Sie vor Einwurf das Sekretariat des Veterinäramts.

Allgemeines zur Trichinenuntersuchung

Erlegtes Großwild für den Eigenverbrauch muss vor der weiteren Verarbeitung untersucht werden. Jäger mit gültigem Jagdschein (kundige Person) dürfen die Untersuchung selbst durchführen und kleine Mengen Wild an den Einzelhandel im Umkreis von 100 km abgeben.

Werden krankhafte Veränderungen festgestellt, ist das Wild zur amtlichen Fleischuntersuchung beim zuständigen Veterinäramt vorzustellen.

Wildschweine sowie andere trichinengefährdete Tiere müssen grundsätzlich amtlich auf Trichinen untersucht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen darf der Jäger die Probe selbst entnehmen. Der Wildkörper ist mit einer Wildmarke zu kennzeichnen, der Wildursprungsschein auszufüllen und die Probe eindeutig gekennzeichnet bei der Untersuchungsstelle abzugeben.

Der Jagdausübungsberechtigte informiert alle Beteiligten über die gesetzlichen Vorgaben und sorgt für deren Einhaltung.

Bei Abgabe an einen Wildbe- und -verarbeitungsbetrieb erfolgen Fleisch- und Trichinenuntersuchung automatisch.

Karte der Untersuchungsstellen