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Wasser und Boden

[Einleitung]

Wasser

Das Prinzip aller Dinge ist Wasser, aus Wasser ist alles und ins Wasser kehrt alles zurück.

Thales von Milet (um 625 - 545 v. Chr.) Nach Aristoteles


Die untere Wasserbehörde übt die Gewässeraufsicht für Gewässer II. Ordnung und das Grundwasser nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Landeswassergesetz aus.

Im Zuge der Anpassung von Kleinkläranlagen werden Bürger beraten und wasserrechtliche Erlaubnisse erteilt. Die untere Wasserbehörde ist sowohl für die Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse zur Einleitung in und Benutzung von Gewässern, als auch für die Durchsetzung und Überwachung der gesetzlichen Regelungen bezüglich des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen zuständig.

Sie handelt nach dem im Wasserhaushaltsgesetz normierten Grundsatz, die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes, als Lebensgrundlage des Menschen und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere zu schützen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Gewässer dem Wohl der Allgemeinheit und dem Nutzen Einzelner dienen.

Boden

Fühle den Boden unter deinen Füßen und öffne deine Augen für die Wunder der Welt.

Sabine Fels


Als untere Bodenschutzbehörde ist der Fachdienst 68 für die Erfassung, Überwachung und Bewertung von Altablagerungen, Altstandorten und schädlichen Bodenveränderungen zuständig. Sie handelt nach dem im Bundesbodenschutzgesetz verankerten Grundsatz die nachhaltige Funktion des Bodens zu sichern und wiederherzustellen, sowie seine Funktion als Archiv der Natur- und Kulturlandschaft zu bewahren.

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