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Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung - ILE

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Projekte, die Dörfer und ländliche Regionen stärken. Ziel ist es, die Lebensqualität zu verbessern, die Infrastruktur auszubauen und die Entwicklung der Landwirtschaft positiv zu begleiten.

Was wird gefördert?

  • Dorfentwicklung (private Träger)
  • Dorfentwicklung (öffentliche Träger)
  • Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen (z. B. Angebote der Grundversorgung)
  • Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Teilnehmergemeinschaften aus Flurbereinigungsverfahren (bei Dorfentwicklungsprojekten)
  • Bei bestimmten Vorhaben auch Privatpersonen, Unternehmen, Vereine oder Religionsgemeinschaften

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
  • In der Regel werden 35–75 % der förderfähigen Kosten übernommen.
  • Teilweise gelten Förderhöchstbeträge.

Wie läuft die Antragstellung?

  • Der Antrag muss online und vor Beginn des Projekts gestellt werden.
  • Stichtag ist in der Regel der 31. August.
  • Die Projekte werden nach festen Kriterien bewertet und in eine Rangfolge gebracht.

Weitere Informationen können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.