Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung - ILE
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Projekte, die Dörfer und ländliche Regionen stärken. Ziel ist es, die Lebensqualität zu verbessern, die Infrastruktur auszubauen und die Entwicklung der Landwirtschaft positiv zu begleiten.
Was wird gefördert?
- Dorfentwicklung (private Träger)
- Dorfentwicklung (öffentliche Träger)
- Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen (z. B. Angebote der Grundversorgung)
- Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
Wer kann einen Antrag stellen?
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Teilnehmergemeinschaften aus Flurbereinigungsverfahren (bei Dorfentwicklungsprojekten)
- Bei bestimmten Vorhaben auch Privatpersonen, Unternehmen, Vereine oder Religionsgemeinschaften
Wie hoch ist die Förderung?
- Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
- In der Regel werden 35–75 % der förderfähigen Kosten übernommen.
- Teilweise gelten Förderhöchstbeträge.
Wie läuft die Antragstellung?
- Der Antrag muss online und vor Beginn des Projekts gestellt werden.
- Stichtag ist in der Regel der 31. August.
- Die Projekte werden nach festen Kriterien bewertet und in eine Rangfolge gebracht.
Weitere Informationen können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.
