Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsbehörde
Die Staatsangehörigskeitsbehörde ist zuständig für:
Einbürgerung
Über ein Einbürgerungsverfahren kann bei Vorliegen verschiedener Voraussetzungen die deutsche Staatsbürgerschaft für ausländische Staatsangehörige verliehen werden.
Antragsstellung
Dem Einbürgerungsantrag sind im allgemeinen nachfolgende Unterlagen beizufügen:
- Pass mit Aufenthaltstitel
- Eigenhändig geschriebener Lebenslauf, nicht tabellarisch
- Lichtbild
- Geburtsurkunde im Original und in Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer
- Heiratsurkunde / Familienbuch im Original und in Übersetzung
- Arbeitsverträge oder Arbeitgeberbescheinigung oder Zulassung zum Beruf
- Nachweis über Rentenversicherung
- Lebensversicherung oder andere Alterssicherung, wenn berufliche Selbstständigkeit
- evtl. Abschlusszeugnisse von weiterführenden Schulen
- evtl. Berechtigung zum Führen eines akademischen Grades
- evtl. Zeugnis über erworbene Deutschkenntnisse (z. B. Integrationskurs) o. ä.
- Gehalts- bzw. Lohnabrechnung oder andere Einkommensnachweise aus den letzten drei Monaten (auch vom Ehegatten)
- Meldebescheinigung, evtl. auch von früheren Wohnorten außerhalb des Landkreises
- Mietvertrag oder Grundbuchauszug
- Nachweis über Höhe und Erfüllung der Unterhaltspflicht
- Staatsangehörigkeitsnachweis des deutschen Ehegatten, wenn noch keine acht Jahre rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt besteht (!! ein deutscher Pass reicht nicht aus, zusätzlich Geburtsurkunde, DDR-Ausweis, Bescheinigung nach § 15 BVFG, Einbürgerungsurkunde o. ä.)
- bei früheren Ehen: Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehegatten o. ä.
- Nachweis über Krankenversicherung
Je nach Sachverhalt können auch weitere Unterlagen angefordert werden.
Ausbürgerung
Deutsche Staatsangehörigen können freiwillig die Entlassung aus der der deutschen Staatbürgerschaft beantragen, wenn dies nicht im Ergebnis zur Staatenlosigkeit der Person führt.
Ein Ausbürgerung ist häufig Voraussetzung bei beantragtem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit.
Staatsangehörigkeitsausweis
Durch einen Staatsangehörigkeitsausweis bzw. eine -bescheinigung kann ein im öffentlichen Rechtsverkehr gültiger Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit geführt werden.
Diese werden beispielsweise bei Adoptionsverfahren vor dem Familiengericht oder bei Beschäftigungen, welche zwingend die deutsche Staatsbürgerschaft voraussetzen (Beamte, Soldaten, Richter), benötigt.
Einige Behörden verlangen einen Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit (z. B. Gerichte). Hierzu dient der Staatsangehörigkeitsausweis, welcher unbegrenzte Gültigkeit besitzt. Die Gebühr hierfür beträgt derzeit 51,00 EUR.
Antragsstellung
Folgende Unterlagen sind dem Antrag auf jeden Fall beizufügen:
- Geburtsurkunde
- Geburtsurkunde des Vaters wenn eheliche Geburt, ansonsten Geburtsurkunde der Mutter
- eine aktuelle Meldebescheinigung
- falls vorhanden, Personalausweis oder Reisepass der DDR, ansonsten andere Nachweise über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunden, Bescheinigung nach § 15 BVFG, alte Melderegisterauszüge, etc.)
- Personalausweis / Reisepass
- selbstverfasste Erklärung, warum Zweifel an der deutschen Staatsangehörigkeit bestehen und ein solcher ausdrücklich von einer Behörde verlangt wird
Je nach Sachverhalt können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Rechtsstellung als Deutscher
Die Bescheinigung über die Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit wird für deutsche Volkszugehörige ausgestellt.
Antragsstellung
Folgende Unterlagen sind dem Antrag auf jeden Fall beizufügen:
- Geburtsurkunde
- Geburtsurkunde des Vaters wenn eheliche Geburt, ansonsten Geburtsurkunde der Mutter
- eine aktuelle Meldebescheinigung
- falls vorhanden, Personalausweis oder Reisepass der DDR, ansonsten andere Nachweise über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunden, Bescheinigung nach § 15 BVFG, alte Melderegisterauszüge, etc.)
- Personalausweis / Reisepass
Je nach Sachverhalt können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Deutschstämmige Aussiedler
Die Aufgabe der Behörde ist die Aufnahme, Eingliederung und Integration von Spätaussiedlern im Landkreis Ludwigslust-Parchim sowie die Feststellung des Vertriebenenstatus. Die Prüfung des Vertriebenenstatus erfolgt nur auf Antrag einer Behörde z. B. von der Rentenversicherungsanstalt.
