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Schwarzarbeit

Der Landkreis bearbeitet und verfolgt lediglich einen geringen Teil der so genannten "Schwarzarbeit". Es sind Ordnungswidrigkeiten zu ahnden, wenn der Behörde bekannt geworden ist, dass ein Bürger für eine durch ihn ausgeführte gewerbliche Tätigkeit keine Gewerbeanzeige bzw. ein Handwerk ausübt, wozu er keine Handwerksrolleneintragung vorgenommen hat.

Bei Verdacht auf Schwarzarbeit hat jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht Anzeige zu erstatten.