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Gewerbe

Der Landkreis Ludwigslust – Parchim ist die Fachaufsicht über Verwaltungsentscheidungen gegenüber den örtlichen Ordnungsämtern im Bereich Gewerbe, Gaststätten und Handwerk und Widerspruchsbearbeitung gemäß § 73 Absatz 1 Punkt 1 VwGO zu Entscheidungen der Ordnungsbehörden bei der Durchführung der Gewerbeordnung, des Gaststättengesetzes und der Handwerksordnung.