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Fachgebiet Katastrophenschutz

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat als untere Katastrophenschutzbehörde die Aufgabe, Katastrophen vorzubeugen und abzuwehren. Eine Katastrophe im Sinne des Landeskatastrophenschutzgesetzes ist ein Ereignis, das Leben, die Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung zahlreicher Menschen oder Tiere, die Umwelt oder bedeutende Sachgüter in so außergewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt, dass Hilfe und Schutz nur wirksam gewährt werden können, wenn die zuständigen Behörden, Stellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte unter einheitlicher Leitung der Katastrophenschutzbehörde zusammenwirken. Der Katastrophenschutz baut vor allem auf den Einsatzkräften der Feuerwehren, der freiwilligen Hilfsorganisationen und des Technischen Hilfswerks auf.

Die Aufgaben des Katastrophenschutzes werden vom Landkreis Ludwigslust-Parchim als untere Katastrophenschutzbehörde in einem integrierten Hilfeleistungssystem wahrgenommen. In diesem Zusammenhang sind Maßnahmen zur

  • Vorbereitung der Bekämpfung von Großschadensereignissen und Katastrophen (vorbeugender Katastrophenschutz) und
  • zur Abwehr sowie Beseitigung der Folgen von Großschadensereignissen und Katastrophen (abwehrender Katastrophenschutz) zu treffen.