Vorlesen
Inhalt

Fachgebiet Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz

Der Bereich des vorbeugenden Brandschutzes ist überwiegend gekennzeichnet durch die Erarbeitung von brandschutztechnischen Stellungnahmen, die Brandverhütungsschauen, die Abnahme von brandschutztechnischen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Beratung zu Themen des vorbeugenden Brandschutzes.

Brandverhütungsschau

Brand- oder explosionsgefährdete bauliche Anlagen sowie Einrichtungen, in denen während ihrer Nutzung ein größerer Personenkreis in Gefahr kommen kann, sind regelmäßig einer Brandverhütungsschau zu unterziehen. Die Brandverhütungsschau umfasst alle Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, die der Entstehung und Ausbreitung von Bränden entgegenwirken und bei einem Brand eine wirksame Brandbekämpfung und die Rettung von Menschen, Tieren und unwiederbringlichem Kulturgut ermöglichen. Brand- und Explosionsgefahren verursachende Mängel sind festzustellen, Ihre Beseitigung anzuordnen und zu überwachen.

Brandschutztechnische Stellungnahmen

Diese Stellungnahmen werden im Rahmen von Planungs- bzw. Genehmigungsverfahren gegeben. Unter anderem wird auf die Problematik der Löschwasserversorgung, der Zufahrtsmöglichkeiten, der Stellflächen, der Angriffswege der Feuerwehr, der Rettungswege, der brandschutztechnischen Ausrüstung und Einrichtung sowie der Sicherung der Einsatzhandlungen der Feuerwehr eingegangen. Ebenfalls erfolgt die Abgabe von Stellungnahmen, wie z.B. bei Großveranstaltungen, Volksfesten und Ausstellungen für die örtlich zuständigen Ordnungsbehörden.

Abnahme brandschutztechnischer Anlagen und Einrichtungen

Vor Inbetriebnahme von brandschutztechnischen Anlagen und Einrichtungen sind diese abzunehmen. Unter anderem wird die Funktionstüchtigkeit von Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und Feuerwehrschließungen überprüft.

Beratung zu Fragen des vorbeugenden Brandschutz

Eine Beratung erfolgt bei der Planung von Neu- und Umbauten sowie bei Nutzungsänderungen in allen Fragen des Brandschutzes.

Download

Abwehrender Brandschutz

Im Bereich des abwehrenden Brandschutzes stehen die über 220 freiwilligen Feuerwehren in unserem Kreisgebiet im Mittelpunkt. 

Dabei stellt die Anerkennung der Feuerwehren, deren Einordnung sowie die Überprüfung auf ihre Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft eine Aufgabe des Fachdienstes dar.

Mithin wird im Bereich des abwehrenden Brandschutzes die Zuweisung besonderer Einsatzschwerpunkte erarbeitet sowie Sofortmaßnahmen für Ereignisse mit gefährlichen Stoffen und Gütern in Abstimmung mit den örtlichen Feuerwehren ausgearbeitet und beplant.

Brandschutz-Förderrichtlinie

Eine wichtige Funktion ist die Beratung der Gemeinden als Träger des Brandschutzes in allen Angelegenheiten des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung.

Neben der Beratung erfolgt eine Förderung der Ausrüstung der gemeindlichen Feuerwehren aus Mitteln der Feuerschutzsteuer.

Antrag auf Erteilung einer Kampfmittelauskunft

Der Antrag auf eine Kampfmittelbelastungsauskunft wird ausschließlich durch den Munitionsbergungsdienst M-V bearbeitet.

Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei Abweichungen von Mindestausbildungsvoraussetzungen

nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BrSchG M-V i.V.m. § 3 Abs. 2 und Anlage 2 FwLDAVO M-V.

Das Antragsverfahren wurde ins Serviceportal des Landkreises Ludwigslust-Parchim überführt und steht unter anderem über den externen Link zur Verfügung.

Feuerwehrtechnische Zentrale

Zu den Aufgaben gemäß des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen der Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern des Landkreises Ludwigslust-Parchim gehört die Unterhaltung einer Feuerwehrtechnischen Zentrale.

Die Feuerwehrtechnische Zentrale LUP (FTZ) befindet sich an den Standorten Hagenow und Dargelütz.

Hier wird ein umfangreicher Service für die gemeindlichen Feuerwehren und der Einheiten des Katastrophenschutzes des Landkreises angeboten.

Ein Schwerpunkt der Aufgaben der FTZ liegt bei der jährlichen fachtechnischen Überprüfung der Feuerwehrfahrzeuge für die Gemeinden des Landkreises. Im Rahmen dieser Termine werden beispielsweise folgende Ausrüstungsgegenstände geprüft und ggf. repariert:

  • Tragbare Leitern und Arbeitsplattformen

  • Leinen, Seile, Ketten und Anschlagmittel

  • Hydraulische Rettungsgeräte und Zubehör

  • Pneumatische Rettungsgeräte

  • Wasserführende Armaturen und Saugschläuchen

  • Ortsveränderliche, elektrische Betriebsmittel

  • Feuerlöschpumpen

  • Absturzsicherungen

  • usw.

Daneben prüft, pflegt und wartet die FTZ an beiden Standorten Atem- und Körperschutzausrüstung und Druckschläuche.

Die Bewirtschaftung dieser Ausrüstungsgegenstände erfolgt größtenteils auf Grundlage öffentlicher Verträge im Rahmen eines Verbundsystems. Hierzu zählt auch ein Netz von Tauschräumen an verschiedenen Orten innerhalb des Landkreises.

In den Tauschräumen könne sich die Feuerwehren nach Einsätzen an 365 Tagen rund um die Uhr im Rahmen einen 1-zu-1-Tausches auf kurzem Weg wieder einsatzbereit machen.

Hier befinden sich unsere Tauschräume:

1.

Tauschraum Hagenow

5.

Tauschraum Sternberg

2.

Tauschraum Dargelütz

6.

Tauschraum Goldberg

3.

Tauschraum Broock

7.

Tauschraum Gallin

4.

Tauschraum Heiddorf

 

 

Zum weiteren Leistungsspektrum der FTZ gehören u. a.:

  • Betrieb von Atemschutzübungsanlagen an den Standorten Hagenow und Dargelütz

  • Logistische Unterstützung bei Großschadenereignissen

  • Bereitstellung von Schaummittelreserven

  • Bereitstellung und Unterhaltung von verschiedenen Übungsgeräten

  • Funkwerkstatt

  • Prüfung Gasmesstechnik

  • Reinigung von Einsatzbekleidung

Download: