Abwehrender Brandschutz
Im Bereich des abwehrenden Brandschutzes stehen die über 220 freiwilligen Feuerwehren in unserem Kreisgebiet im Mittelpunkt.
Dabei stellt die Anerkennung der Feuerwehren, deren Einordnung sowie die Überprüfung auf ihre Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft eine Aufgabe des Fachdienstes dar.
Mithin wird im Bereich des abwehrenden Brandschutzes die Zuweisung besonderer Einsatzschwerpunkte erarbeitet sowie Sofortmaßnahmen für Ereignisse mit gefährlichen Stoffen und Gütern in Abstimmung mit den örtlichen Feuerwehren ausgearbeitet und beplant.
Brandschutz-Förderrichtlinie
Eine wichtige Funktion ist die Beratung der Gemeinden als Träger des Brandschutzes in allen Angelegenheiten des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung.
Neben der Beratung erfolgt eine Förderung der Ausrüstung der gemeindlichen Feuerwehren aus Mitteln der Feuerschutzsteuer.
Antrag auf Erteilung einer Kampfmittelauskunft
Der Antrag auf eine Kampfmittelbelastungsauskunft wird ausschließlich durch den Munitionsbergungsdienst M-V bearbeitet.
Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei Abweichungen von Mindestausbildungsvoraussetzungen
nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BrSchG M-V i.V.m. § 3 Abs. 2 und Anlage 2 FwLDAVO M-V.
Bitte füllen sie dieses Dokument vollständig aus und leiten diesen Antrag an fd38@kreis-lup.de weiter.
- Antrag aus AusnahmegenehmigungPDF-Datei: | 94 kB
