Abfall
Abfall
Abfall ist das, was im Einzelnen abfällt
und dann in rauen Mengen anfällt.
Brigitte Fuchs
Zweck des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen. Die untere Abfallbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim überwacht die Einhaltung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Abfallwirtschaftsgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern und den Rechtsverordnungen zum Abfallrecht. Durch die Vielzahl der Rechtsverordungen ergeben sich eine Vielzahl von Überwachungsaufgaben.
Unsere Themengebiete
- Verwertung, Entsorgung und Verbrennen pflanzlicher Abfälle
- Illegale Abfallablagerungen – „Wilder Müll“
- Mehrwegangebotspflicht für Letztvertreiber von Einweglebensmittelverpackungen
- Verpackungsgesetz
- Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen von Verwertungsabfällen aus privaten Haushaltungen
- Landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm
