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Gesundheitsgefährdung durch Nikotinpouches

Mit der Allgemeinverfügung untersagt der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim das Inverkehrbringen von Nikotin als Lebensmittel sowie von Lebensmitteln mit zugesetztem Nikotin (z. B. Nikotinbeuteln), da diese mangels EU-Zulassung nicht verkehrsfähig sind und ein Gesundheitsrisiko darstellen; ausgenommen sind zugelassene neuartige Lebensmittel sowie Arzneimittel der Nikotinersatztherapie.

Die Verfügung gilt für alle Lebensmittelunternehmen im Landkreis Ludwigslust-Parchim und in der Landeshauptstadt Schwerin, umfasst stationären Handel, Versand- und Onlinehandel und tritt mit sofortiger Vollziehung am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

2025-12-18 Lebensmittelrechtliche Allgemeinverfügung des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim für den Landkreis Ludwigslust-Parchim und die Landeshauptstadt Schwerin vom 18.12.2025