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Tierseuchenschutz

Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten bei Tieren

Ein Ziel des öffentlichen Veterinärwesens ist Schutz und Gesundheit von Mensch und Tier. Das Auftreten hoch ansteckender Tierkrankheiten (Tierseuchen) wie beispielsweise Maul- und Klauenseuche, Schweinepest und Geflügelpest haben immense wirtschaftliche Folgen für den einzelnen Landwirt und die gesamte Wirtschaft. So werden zum Beispiel Handelsrestriktionen relevant, die den Im- und Export bestimmter Produkte stark einschränken bzw. verbieten. Andere Tierseuchen wie Salmonellosen oder Tollwut sind als Zoonosen von Bedeutung. Die menschliche Gesundheit kann durch den direkten Kontakt von Tier und Mensch oder über Lebensmittel tierischer Herkunft gefährdet werden.

Die Einstufung einer Krankheit als Tierseuchen ist unter anderem abhängig von der wirtschaftlichen Bedeutung, dem Grad der Gemeingefährlichkeit und dem Gefährdungspotential für den Menschen.

Grundvoraussetzung für eine effektive Tierseuchenbekämpfung ist das Bekanntsein aller Nutztierbestände.

Deshalb ist jeder Halter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Hühnern, Enten, Gänsen, Puten, Perlhühnern, Rebhühnern, Wachteln, Fasanen, Tauben, Laufvögeln, Gehegewild und Bienen verpflichtet seinen Tierbestand im Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung anzumelden.

Auch Änderungen im Tierbestand sind unverzüglich mitzuteilen.

Urlaub mit dem Hund

Urlaubsreise mit dem Hund geplant? Unsere Vierbeiner gehören mit zur Familie und dürfen natürlich auch im Urlaub nicht fehlen!

Wer Urlaubsreisen außerhalb von Deutschland plant, sollte sich vorab unbedingt darüber informieren, welche Dokumente und Impfungen zur Einreise in das Urlaubsland nötig sind. Der EU-Heimtierausweis, eine ordnungsgemäße Kennzeichnung sowie eine lückenlose Tollwutimpfung reichen für Reisen innerhalb der EU in der Regel aus. Einige Länder fordern allerdings zusätzlich eine Wurmbehandlung. Bei Reisen in Drittländer können zusätzliche Anforderungen dazu kommen. Diese Regularien gelten für den privaten Reiseverkehr. Soll der Hund oder die Katze den Besitzer wechseln, gelten andere Vorgaben. Fragen zu diesem Thema werden vom Fachdienst Veterinär-und Lebensmittelüberwachung gern beantwortet.

Informationen für Tierhalter im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Die Anzeige des Tierbestandes ist vor Beginn der Tierhaltung zu tätigen.

Anzugeben sind jeweils:

  • Schweinen, Schafen, Ziegen,  Hühnern, Enten, Gänsen, Puten, Perlhühnern, Rebhühnern, Wachteln, Fasanen, Tauben, Laufvögeln
  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Tierhalters
  • Anzahl der gehaltenen Tiere von Pferden, Rindern, Gehegewild und Bienen
  • die Nutzungsart
  • der Standort der Tiere
  • der Hoftierarzt (Bei Änderungen besteht die Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung!)

Jedem Tierhalter wird nach Anzeige seiner Tierhaltung eine Registriernummer zugeteilt. Für Halter von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen ist eine Anmeldung unter Angabe der Registriernummer beim MQD–Qualitätsprüfungs- und Dienstleistungsgesellschaft M-V unbedingt erforderlich, da sonst eine Eintragung in der HIT-Datenbank nicht möglich ist. Mit dieser Registriernummer ist die Bestellung der notwendigen Ohrmarken für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen über den MQD möglich.

Anzeige einer Veranstaltung mit Tieren

Eine Veranstaltung mit Tieren ist nach § 4 Abs. 1 Viehverkehrsverordnung mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Das Formular "Anzeige einer Veranstaltung mit Tieren" beinhaltet alle notwendigen Angaben zur Bearbeitung Ihres Anliegens.