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Beispielhafte Leistungen in der Jugendarbeit

Durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim erfolgt turnusmäßig zweijährig die Vergabe der Auszeichnung für "Beispielhafte Leistungen in der Jugendarbeit". Der Ausschreibungszeitraum beginnt mit der Veröffentlichung des Ausschreibungstextes im Landkreisboten und auf der Homepage des Landkreises Ludwigslust-Parchim. 

Die Auszeichnung wird an Projekte, Einrichtungen, Träger von Jugendarbeit, Gruppen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (haupt- oder ehrenamtliche) vergeben, die in den Bereichen der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit oder des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie des Kinder- und Jugendsports tätig sind. 

Zielstellung der Auszeichnung:

Ziel ist es, Träger, Vereine und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zu würdigen, die besondere Leistungen in der Jugendarbeit und im Jugendsport erbracht haben. Jugendsport kommt nur in Betracht, wenn nach den Kriterien des § 11 SGB VIII typische Aktivitäten der Jugendarbeit vorgenommen werden. Nur alleiniges sportpraktisches Tun in den Vereinen ist aus den Mitteln der Jugendarbeit nicht förderungsfähig.

Die Auszeichnung für beispielhafte Leistungen in der Jugendarbeit kann vergeben werden an:

  • Projekte
  • Einrichtungen
  • Träger von Jugendarbeit
  • Gruppen
  • Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (haupt- oder ehrenamtlich),die in den Bereichen Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit oder des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und des Kinder- und Jugendsports tätig sind.

Bei dem Jugendsport sind ausschließlich Aktivitäten zu würdigen, die typische Jugendarbeit sind, bei denen Elemente von Sport und Jugendarbeit verbunden werden und der tatsächlich praktizierenden  Jugendarbeit entsprechen.  

Vergabekriterien:

Die Vorschläge  sollen beispielhaft für die Jugendarbeit im Landkreis Ludwigslust-Parchim sein.
Weiterhin sind folgende Kriterien bei der Vergabe zu beachten:

  • Grundlage §§ 11 – 14 SGB VIII
  • Förderung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten
  • Engagement im Beruf und im Ehrenamt
  • Innovationscharakter
  • Nachhaltigkeit
  • Multiplikatorenwirkung
  • Gemeinwesenorientierung
  • Beteiligung bzw. Mitwirkungsintensität von Kindern und Jugendlichen

Vorschlagsrecht haben:

  • Einwohnerinnen/Einwohner
  • Städte und Gemeinden des Landkreises Ludwigslust-Parchim
  • alle im Landkreis ansässigen Institutionen/Organisationen

Bewertung der Bewerbungsunterlagen:

Die Bewertung der Bewerbungsunterlagen erfolgt durch eine Jury. Die Jury bilden der Fachdienst Jugend, der Jugendhilfeausschuss sowie der Landrat des Landkreises. Die Jury behält sich vor, im Rahmen örtlicher Bereisung die Wettbewerbsteilnehmer vor Ort in Augenschein zu nehmen. Hilfreich zur Bewertung wären aussagekräftige inhaltliche Darstellungen, Stellungnahmen und/oder Bildmaterial, die die Einreichung näher beschreiben.

Ziel der Auszeichnung:

Der Preis für beispielhafte Leistungen in der Jugendarbeit wird an Projekte, Einrichtungen, Träger von Jugendarbeit, Gruppen oder Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, die in den Bereichen der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit oder des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und des Kinder- und Jugendsports tätig sind, vergeben. Die Beteiligung und Mitwirkungsintensität von Kindern und Jugendlichen soll angeregt und gefördert werden, zudem sollen sie zu eigenverantwortlichem Verhalten animiert werden. Das Preisgeld beträgt 4000 Euro.

Einreichung der Bewerbungsunterlagen:

Die Bewerbungsunterlagen sind in schriftlicher oder in elektronischer Form bis spätestens 31. August 2026 an den Landkreis Ludwigslust-Parchim, Fachdienst Jugend, Postfach 16 02 20, 19092 Schwerin einzureichen.