Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim über die öffentliche Zustellung einer Mitteilung über die Berichtigung des Liegenschaftskatasters in der Gemarkung Crivitz, Flur 26, Flurstücke 21, 22 und 24
Im Rahmen einer von der Bundesstraßenverwaltung beauftragten Vermessung des Radweges an der Schweriner Chaussee in der Gemarkung Crivitz durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Holger Lübcke aus Schwerin wurden die Ergebnisse des Grenzfeststellungs- und Abmarkungs-verfahrens in das Liegenschaftskataster übernommen.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 2023_02210 geführt.
Die Zustellung der Benachrichtigung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters in der
Gemarkung: Crivitz Flur: 26 Flurstücke: 21, 22 und 24
ist teilweise nicht möglich, da der Aufenthaltsort der Rechtsnachfolger für diese Flurstücke nicht bekannt ist.
Die Benachrichtigung wird hiermit auf dem Wege der öffentlichen Bekanntmachung zugestellt. Die Ergebnisse der Fortführung des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS®) können für die Dauer eines Monats nach Bekanntgabe während der allgemeinen Geschäftszeiten:
Mo und Fr 8.00 bis 13.00 Uhr,
Di und Do 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 -18.00 Uhr
eingesehen werden im:
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Fachdienst Vermessung und Geoinformation
Dienstgebäude Ludwigslust, Raum A 116
Garnisonsstr. 1
19288 Ludwigslust.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die die Fortführung des Liegenschaftskatasters kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Ludwigslust-Parchim, Der Landrat, Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim einzulegen.
Im Auftrag
gez. Manja Zarbock
Fachdienst Vermessung und Geoinformation
