Reisebestimmungen
Die Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht zwingend erforderliche berufliche und private Reisen sowie Besuche von Verwandten, Freunden und Bekannten zu verzichten.
Zudem werden Sie aufgefordert, keine Einrichtungen, Verkaufsstellen, Dienstleistungsbetriebe oder sonstige Einrichtungen in einem anderen Landkreis oder einer anderen kreisfreien Stadt aufzusuchen, die in ihrem eigenen Landkreis oder ihrer kreisfreien Stadt aufgrund einer aktuellen Schließungsanordnung durch die aktuelle Infektionslage geschlossen sind.
Die Bedingungen für die Einreise nach Deutschland und Reisen im Inland werden durch Bundes- und Landesverordnungen (Kasten RECHTSLAGE im rechten Rand) geregelt. Es geht um Risikogebiete, Einreiseanmeldung,Test- und Quarantänepflichten und Ausnahmeregelungen.