Anzeige der Eröffnung bzw. Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und / oder des Waffenhandels Entgegennahme
Leistungsnummer: 99089091261000
Allgemeine Informationen
Die Anzeige der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss schriftlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.
Bei Nichtanzeige liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Ziffer 8 Waffengesetz vor.
Rechtsgrundlagen
Fristen
Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach der Eröffnung oder Schließung erfolgen.