Anzeige der Aufnahme oder Einstellung des Betriebes zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels - Entgegennahme
Leistungsnummer: 99089090261000
Allgemeine Informationen
Die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Rechtsgrundlagen
Fristen
Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme oder Einstellung des Betriebs erfolgen.
Zuständige Stelle
die für den Ort der Betriebsstätte zuständige Waffenbehörde