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Anzeige der Aufnahme oder Einstellung des Betriebes zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels - Entgegennahme

Leistungsnummer: 99089090261000

Allgemeine Informationen

Die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Rechtsgrundlagen

Fristen

Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme oder Einstellung des Betriebs erfolgen.

Zuständige Stelle

 die für den Ort der Betriebsstätte zuständige Waffenbehörde