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Schornsteinfegerwesen

Allgemeine Hinweise

Es besteht die Fachaufsicht gegenüber alle bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger des Landkreises Ludwigslust-Parchim.

Im Rahmen der Fachaufsicht werden in Abständen die Bezirksschornsteinfeger hinsichtlich des Führens der Kehrbücher und über das Verzeichnis der Nebenarbeiten geprüft. Halbjährlich sind durch die Schornsteinfeger die Überprüfungsprotokolle der eingesetzten Messgeräte vorzulegen.
Unterstützung erhalten die Bezirksschornsteinfeger durch das Amt, falls es Probleme mit Eigentümern von Grundstücken oder Räumen gibt, die dem Schornsteinfeger den Zutritt nicht gewähren. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, die kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen fristgerecht reinigen und überprüfen zu lassen. Weiterhin wird den Bezirksschornsteinfegern Unterstützung gegeben bei der Einziehung rückständiger Schornsteinfegergebühren.

Antrag / Service

Gesetzliche Grundlage