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Datum: 28.10.2022

Mit wenigen Klicks zum digitalen Bauantrag

Landkreis Ludwigslust-Parchim bietet neuen Online-Service ab 1. November an

Es ist soweit – am 1. November wird in der Digitalisierung des Fachdienstes Bauordnung, Straßen- und Tiefbau des Landkreises Ludwigslust-Parchim ein großer Meilenstein gesetzt. Ab 8 Uhr können Bürger, Unternehmen und Entwurfsverfasser nachfolgend benannte Bauanträge im Landkreis online über das Serviceportal https://service.kreis-lup.de stellen:

o          Bauantrag (§ 63 LBauO M-V)

o          Bauantrag (§ 64 LBauO M-V)

o          Antrag auf isolierte Abweichung (§ 67 Abs. 2 LBauO M-V)

o          Anzeige zur Beseitigung einer Anlage (§ 61 Abs. 3 LBauO M-V)

Um den neuen Service sowie weitere Online-Leistungen des Landkreises / der Behörden nutzen zu können, müssen sich Antragsteller einmalig beim Serviceportal des Landkreises Ludwigslust-Parchim registrieren und ein entsprechendes MV-Nutzerkonto anlegen. Ein paar Klicks führen dann zur gewünschten Leistung – beispielweise zum digitalen Bauantrag. Der nachfolgende sehr komplexe Bauantrags- und Baugenehmigungsprozess wird durch den Fachbereich Bauordnung, Straßen- und Tiefbau ab diesem Zeitpunkt komplett digital abgewickelt. Dieses Vorgehen beschleunigt den gesamten Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens.

„Die schnelle Erteilung von baurechtlichen Genehmigungen ist ein wesentlicher Beitrag zur Attraktivität im Landkreis für gewerbliche Investoren und private Bauherren. Dabei sind die bauaufsichtlichen Verfahren immer ein Zusammenspiel verschiedener interner und externer Behörden. Um den Prozess des Baugenehmigungsverfahrens möglichst kurz halten zu können und offenen Fragen vorzubeugen, sind vollständige Unterlagen von entscheidender Bedeutung“, sagt Fachdienstleiter Andreas Wißuwa und ist von der neuen digitalen Lösung überzeugt. „Mit den neuen Online-Anträgen gehen wir einen weiteren Schritt zum digitalen Bauamt, so funktioniert moderne Verwaltung.“ Jährlich erreichen den Fachbereich Bauordnung rund 2000 derartiger Anträge.

Mit den Fachverfahren GekoS Online und GekoS Bau im Bereich der Bauaufsicht legt der Landkreis Ludwigslust-Parchim den Grundstein für die Neugestaltung sämtlicher Prozesse zwischen Bauherren, Entwurfsverfassern und Bauaufsicht sowie internen und externen Beteiligungsprozesse neu.  Die Umsetzung des Projektes erfolgt durch die KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR (KSM) in enger Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Bauordnung, Straßen- und Tiefbau des Landkreises. Die digital gestellten Bauanträge werden im Fachdienst auf Vollständigkeit geprüft und anschließend zur Bearbeitung in das Fachverfahren GekoS Online übernommen. Mithilfe der parallelen digitalen Einbindung der beteiligten internen und externen Stellen im Prozess des Beteiligungsverfahrens – beispielsweise der zuständigen Natur- oder Denkmalschutzbehörden – kann der Bauantrag gleichzeitig von mehreren zuständigen Stellen bearbeitet werden. Bauherr und Entwurfsverfasser haben zudem die Möglichkeit jederzeit den aktuellen Bearbeitungstand abzurufen. Neben der Transparenz zum Stand des laufenden Antragsverfahrens besteht auch die Möglichkeit weitere Dokumente und Anträge digital einzureichen.

„Mit dem digitalen Bauantrags- und Genehmigungsprozess werden nicht nur die Verwaltungsabläufe schlanker, auch die Zeitersparnis und das flexiblere Arbeiten stehen hier im Vordergrund. Die Berge voller Akten und Ordner mit Papier gehören nun der Vergangenheit an“, freut sich auch der für Digitalisierung zuständige Beigeordnete Lukas Völsch über die Umsetzung dieses zukunftsweisenden Digitalisierungsprojektes. „Mit dem Online-Bauantrag werden auch die zur Verfügung stehenden Online-Dienstleistungen im Serviceportal des Landkreises erweitert, was einen weiteren Schritt zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetztes bedeutet.“

Neben der Online-Antragstellung und der Anbindung an das Serviceportal des Landkreises wurde im Projektverlauf zeitgleich die digitale Bauakte im Dokumentenmanagementsystem eingeführt. Die digitale Lösung überlässt Routinen dem System, damit die Bearbeiter mehr Zeit für persönliche Lösungen haben. Es erinnert im Wiedervorlagesystem an Termine, überprüft im Plausibilitäts-Check, ob ein Vorgang logisch aufeinander aufbaut oder ein Antrag bereits „genehmigungsfähig“ ist, betont Anja Osten als Leiterin Anwendungsbetreuung kommunale Systeme von der KSM.

Antragstellern, die keine Möglichkeit der Nutzung des Onlineverfahrens haben, bleibt die Beantragung in der bislang üblichen analogen Schriftform weiterhin offen.