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Datum: 24.02.2022

Zweiter Booster für besonders Gefährdete

Gesundheitsamt des Landkreises und Impfmanagement raten Älteren ab 70, Menschen mit Immunschwäche und weiteren Personengruppen zur COVID-19-Auffrischungsimpfung

Bei den vom Landkreis Ludwigslust-Parchim organisierten offenen Impfterminen ist jetzt für gesundheitlich besonders gefährdete beziehungsweise exponierte Personengruppen eine 2. Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff möglich. Auf eine entsprechende COVID-19-Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) macht das Impfmanagement des Landkreises aufmerksam. Nach abgeschlossener Grundimmunisierung und 1. Auffrischungsimpfung sollen demnach folgende Personengruppen eine 2. Auffrischungsimpfung erhalten:

- Menschen ab 70 Jahren

- Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie Menschen mit einem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe

- Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren

- Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere bei direktem Kontakt zu Patienten und Bewohnern).

Ziel der 2. Auffrischungsimpfung für besonders gefährdete Personengruppen ist die Verhinderung von schweren COVID-19-Krankheitsverläufen und Todesfällen. Aktuelle Daten zeigen, dass der Schutz nach 1. Auffrischungsimpfung gegen symptomatische Infektionen mit der zirkulierenden Omikron-Variante innerhalb weniger Monate abnimmt. Dies ist insbesondere für Menschen ab 70 Jahren und für Personen mit Immunschwäche bedeutsam, da diese das höchste Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf nach einer Infektion haben. Durch die 2. Auffrischungsimpfung soll ihr individueller Schutz verbessert werden.

„Die 2. Auffrischungsimpfung bei gefährdeten Personen ist notwendig, weil es sich bei Corona in erster Linie um eine Lungenerkrankung handelt und das Immunsystem im Lungengewebe anders funktioniert als etwa die Abwehr von Keimen im Blut“, erklärt Dr. Sebastian Langer vom Fachdienst Gesundheit des Landkreises Ludwigslust-Parchim. „Gerade das Lungengewebe schilfert regelmäßig ab, wobei auch die Antikörper im Gewebe verloren gehen. Jede Impfung erneuert den lokalen Schutz in der Lunge und schützt daher gegen eine Infektion der Atemwege.“ Das Gute sei, so Dr. Langer, „dass man nach drei Impfungen weiß, wie man auf den Impfstoff reagiert. Wer bei der Grundimmunisierung keine schweren Nebenwirkungen auf den Impfstoff entwickelt hat, wird dies beim vierten Mal höchstwahrscheinlich auch nicht tun.“

Bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen soll die 2. Auffrischungsimpfung frühestens drei Monate nach der 1. Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen soll die 2. Auffrischungsimpfung frühestens nach 6 Monaten erhalten. Für Menschen  ohne besondere gesundheitliche Gefährdung gilt, dass sie nach erfolgter 1. Auffrischungsimpfung immer noch gut vor einem schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung geschützt sind.

Aktuelle Impftermine im Landkreis Ludwigslust-Parchim und weitere Informationen zum Impfen unter www.kreis-lup.de/corona