Landkreis LUP stellt Kontaktverfolgung ab Montag um
Das Gesundheitsamt in Ludwigslust-Parchim wird ab dem 7. März 2022 nach einem positiven PCR-Test nur Personen über 60 Jahre und Personen anrufen, die in vulnerablen Bereichen tätig sind / Alle anderen Personengruppen erhalten ihre Quarantäneanordnung und Genesenennachweis ohne Anruf auf postalischem Wege
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim stellt ab kommenden Montag (07.03.2022) aufgrund der noch immer sehr hohen Corona-Fallzahlen sein Kontaktverfolgungsmanagement um. Personen, die sich mit dem Corona-Virus infiziert haben, werden vom Gesundheitsamt des Landkreises nicht mehr angerufen.
Personen über 60 Jahre und betroffene Personen aus vulnerablen Gruppe wie Personal aus Krankenhäusern bilden eine Ausnahme. In diesen Fällen ist die Gefahr der Ansteckung sowie schwerer Krankheitsverläufe wahrscheinlicher als in der Personengruppe unter 60 Jahren. Deshalb wird diese Personengruppe weiterhin einen Anruf des Gesundheitsamtes erhalten.
Für alle anderen gilt: „Bitte warten Sie nicht auf einen Anruf.“ Nachdem das positive PCR-Testergebnis dem Gesundheitsamt vorliegt, wird die Quarantäneanordnung, der Genesenennachweis und weiteres Informationsmaterial zusammengestellt und den betroffenen Personen postalisch zugestellt.
Sollten nach Erhalt des Informationsmaterial Fragen aufkommen, sollen sich die Personen gern per E-Mail an den Landkreis wenden. Dafür steht folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung: ifsg@kreis-lup.de
