Geänderte Einlassregeln beim Landkreis LUP
Ab 18. Januar 2022 brauchen alle Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung und den Außenstandorten einen tagaktuellen Schnelltest / Ausgenommen sind Personen, die geboostert sind
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat seine Einlassregeln geändert. Demnach benötigen alle Besucherinnen und Besucher ab dem morgigen Dienstag (18.01.2022) einen tagaktuellen Schnelltest – auch Geimpfte und Genesene. Ausgenommen von dieser Änderung sind Personen, die geboostert sind.
Der Einlass an den Verwaltungsstandorten Ludwigslust und Parchim sowie an allen Außenstandorten wie auch der Kfz-Zulassungsstelle Schwerin und den Kooperativen Bürgerbüros wird nur mit entsprechendem Nachweis gewährt.
