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Datum: 08.03.2022

Busfahren im Landkreis LUP leichtgemacht

Der Schülerausweis soll zukünftig als Fahrschein im ÖPNV für Mädchen und Jungen aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim gelten / Landrat Sternberg legt Kreistag Ende März Vorschlag vor

Um den Schülerverkehr zu nutzen, müssen bislang die Eltern über die Schule einen Antrag auf Ausstellung eines Schülerzeitfahrausweises an den Landkreis Ludwigslust-Parchim stellen. Liegen die Anspruchsvoraussetzungen vor, beauftragt der Landkreis die Verkehrsbetriebe Ludwigslust-Parchim (VLP) mit der Ausfertigung des Schülerzeitfahrausweises. Dabei werden die Personendaten und ein Passbild digital erfasst, Einstiegs- und Ausstiegshaltestellen, Linienweg, Umstiege und Preisstufen bestimmt und der Ausweis im Scheckkartenformat ausgefertigt. Es entsteht nicht nur zum Beginn eines Schuljahres ein einmaliger Aufwand für die Ausfertigung von ca. 12.000 Schülerzeitfahrausweisen. Hier setzt der Vorschlag des Landrates für eine Änderung der Schülerbeförderungssatzung an, der die Kreistagsmitglieder in der Sitzung am 29. März 2022 vorgelegt und aktuell in den Ausschüssen vorberaten wird.

„Es besteht ein erheblicher Verwaltungsaufwand auf Seiten der Eltern, der Schule, der Kreisverwaltung und der VLP. Durch die weitreichende Schülerbeförderungssatzung, insbesondere seit Inkrafttreten der Regelungen der 1. Änderungssatzung vom 11.01.2019, steht der beschriebene Verwaltungsaufwand nicht mehr im Verhältnis zum Nutzen, da die weit überwiegende Mehrzahl der Fahrschüler ohnehin anspruchsberechtigt ist“, verdeutlicht Landrat Stefan Sternberg. „Hier setzt unser Vorschlag an, der vorsieht, dass mit einem Schülerfahrausweis der Schule die Teilnahme am Schülerverkehr die Busse auf den Linien der VLP nur mit den von den Schulen ausgestellten Schülerausweisen benutzt werden können.“ Die Ausstellung gesonderter streckenbezogener Schülerzeitfahrausweise mit streckenabhängiger Einzelabrechnung entfiele damit in den meisten Fällen.

Dies ist ein weiterer Baustein, den unkomplizierten Zugang zum ÖPNV im Landkreis Ludwigslust-Parchim zu fördern. So könne für die Familien der Zugang zur eingerichteten öffentlichen Schülerbeförderung entbürokratisiert, eine Reduzierung von Verwaltungsaufwand in den Schulen, der Kreisverwaltung und der Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH (VLP) erreicht und am Ende eine Reduzierung der Kosten des Landkreises für die im Rahmen der Schülerbeförderungsatzung durchzuführenden kostenlosen Schülerbeförderung für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler bewirkt werden. Zudem hat die Tarifänderung eine Reduzierung von Fahrscheinentgelten gegenüber selbstzahlenden Schülerinnen und Schülern zur Entlastung von Familien zur Folge, ohne dass es eine Mehrbelastung für den Kreishaushalt gibt.

Die vorgeschlagene Regelung gilt in Form eines „SchülerJahresTicket“ auf der Relation Wohnort-Schulstandort und an Schultagen. Eine Netzkarte, die vollständige Mobilität gewährleistet, entsteht im Zusammenhang mit dem SchülerFreizeitTicket der VLP, welches zusätzlich für 10 Euro im Monat erworben werden kann und zur Nutzung der Busse auch in der Freizeit, den Ferien und am Wochenende im gesamten Netzgebiet der VLP berechtigt.

Hintergrund:
Die Landkreise und kreisfreien Städte haben für die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler vom Beginn der Schulpflicht bis zum Ende der Jahrgangsstufe 12 der allgemein bildenden Schulen sowie der Jahrgangsstufe 13 des Fachgymnasiums eine öffentliche Beförderung zur örtlich zuständigen Schule durchzuführen. Im Landkreis Ludwigslust-Parchim wurde bereits länger im Rahmen der Prioritätensetzungen der kommunalen Selbstverwaltung entschieden, dass Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Landkreis an der eingerichteten öffentlichen Schülerbeförderung im Landkreis unabhängig vom Schulträger und davon, ob es sich um die örtlich zuständige Schule handelt und unabhängig von der Entfernung zur Schule, insbesondere auch unter den Mindestentfernungen von zwei Kilometern bei Grundschülern und vier Kilometern bei übrigen Schülern, teilnehmen dürfen. Soweit Schüler nicht die örtlich zuständige Schule besuchen, ist der Anspruch auf eine kostenlose Schülerbeförderung auf maximal 750 Euro im Jahr begrenzt. Darüberhinausgehende Fahrtkosten und – unter bestimmten Umständen – Fahrtkosten außerhalb des Landkreises sind durch die Eltern selbst zu tragen. Insgesamt wendet der Landkreis Ludwigslust-Parchim 11,8 Millionen Euro für die Sicherstellung des Schülerverkehrs des Landkreises auf. Hierzu werden verschiedene Verkehrsunternehmen tätig. Insgesamt werden täglich 12.000 Schüler von ihrem Wohnort zur Schule und zurück transportiert. Davon 11.588 Schüler durch die Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim. Die hat dazu an jedem Morgen etwa 180 Busse im Einsatz.