Geflügelpest - Ausbreitungsrisiko als hoch eingestuft
Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim warnt: Schutzmaßnahmen für Hausgeflügelbestände sind unerlässlich
Aktuell steigt auch im Landkreis Ludwigslust-Parchim wieder die Gefahr der Geflügelpest. Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises rät dringlich zu Schutzmaßnahmen für Hausgeflügelbestände.
In seiner letzten Risikoeinschätzung hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) das Risiko einer Ausbreitung bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland als hoch eingestuft. In mehreren Bundesländern kommt es aktuell zu steigenden Fallzahlen. Dabei sind nicht nur der Wildvogelbereich, sondern auch Hausgeflügelbestände betroffen.
Der Vogelzug ist in vollem Gange, der Wildvogelbesatz in Rastgebieten wird weiter zunehmen. Im landwirtschaftlich geprägten Landkreis Ludwigslust-Parchim sind neben abgeernteten Maisschlägen auch auflaufende Winterkulturen als reizvolle Futterflächen anzutreffen. Auch durch aasfressende Vögel ist eine Verschleppung zu befürchten. Die kühlen Temperaturen und die schwächere UV-Strahlung begünstigen zusätzlich ein Überdauern der Viren in der Umwelt. Die Seuchengeschehen der vergangenen Jahre zeigen, dass Ausbrüche im Hausgeflügel-Bereich auch in Regionen festgestellt wurden, in welchen zuvor wenig oder keine Fälle bei Wildvögeln beobachtet wurden. Die Gefahr der direkten und indirekten Kontakte von Wildvögeln zu Hausgeflügel ist erhöht.
Auch im Landkreis Ludwigslust-Parchim muss mit einer weiteren Verbreitung des Geflügelpestvirus gerechnet werden, damit einhergehend erhöht sich das Einschleppungsrisiko in Hausgeflügelbestände.
Die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen ist für den Schutz der Hausgeflügelbestände vor der Geflügelpest von überragender Bedeutung. Es gilt für Geflügelhalter:
- Verhindern Sie jeglichen direkten und indirekten Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel
- Tränken und füttern Sie nur an Stellen, die für Wildvögel nicht zugänglich sind
- Tränken Sie Ihr Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben
- Halten Sie eine strikte Trennung von Straßen- und Stallkleidung ein, insbesondere das Schuhwerk betreffend
- Gegenstände oder Materialien wie Schubkarren oder Einstreu stellen eine Gefahrenquelle dar. Reinigung und Desinfektionsmaßnahmen oder eine wildvogelsichere Lagerung minimieren die Gefahr
- Zäunen Sie Hofteiche weiträumig aus
- Lassen Sie erhöhte Tierverluste durch einen Tierarzt abklären oder informieren Sie das Veterinäramt
- Melden Sie Totfunde oder auffälliges Verhalten bei Wildvögeln umgehend dem Veterinäramt
- Beim Veterinäramt sind jegliche Tierbestände von Geflügel, Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd und Bienen spätestens mit Aufnahme der Tierhaltung zu melden (Formular auf der Homepage des Landkreises)
Bei fachspezifischen Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung (03871 722-3901). In Notfällen ist über die Leitstelle Westmecklenburg 0385 50000 der Bereitschaftsdienst der Amtstierärzte erreichbar.
Quelle: Landkreis Ludwigslust-Parchim