Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim über die öffentliche Zustellung einer Mitteilung über die Berichtigung des Liegenschaftskatasters in der Gemarkung Hoort, Flur 1, 3, 4 und 5, Einmessung diverser Gebäude (hier: Windkraftanlagen)
Im Rahmen einer von den Windparkbetreibern beauftragten Einmessung von Windkraftanlagen in den Gemarkungen Hoort und Neu Zachun durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Herbert Weinert aus Demmin wurden die Ergebnisse der Einmessung dieser Windkraftanlagen in das Liegenschaftskataster übernommen.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 2022_02161 geführt.
Die Zustellung der Benachrichtigung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters in der
| Gemarkung: Hoort | Flur: 1 | Flurstück: 262, 265, 266, 307, 309, 311/1, 312/1, 313/1, 332-335 |
| Gemarkung: Hoort | Flur: 3 | Flurstück: 14, 15/4, 16/3 |
| Gemarkung: Hoort | Flur: 4 | Flurstück: 2/2, 3/8, 3/9, 3/19, 3/20, 3/23, 3/29, 4, 5, 7/1, 9/2, 10/1, 13, 14, 15/1, 15/12, 16, 57, 68/1, 68/3, 69, 70/1, 70/2, 71-87, 99-113, 114/1, 114/2, 120, 127, 128, 131, 132, 134, 135, 136/4, 137/9, 137/13, 140/11, 144/4, 154-156, 161/1, 161/5 |
| Gemarkung: Hoort | Flur: 5 | Flurstück: 2/13, 2/9, 3/12, 6/3, 6/5, 6/6, 40/3, 46/3, 47, 78 |
erfolgt aufgrund der großen Anzahl von Eigentümern über die öffentliche Zustellung.
Die Benachrichtigung wird hiermit auf dem Wege der öffentlichen Bekanntmachung zugestellt. Die Ergebnisse der Fortführung des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) können für die Dauer eines Monats nach Bekanntgabe während der allgemeinen Geschäftszeiten:
| Mo und Fr | 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
| Di und Do | 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
eingesehen werden im:
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Fachdienst Vermessung und Geoinformation
Dienstgebäude Ludwigslust, Raum A 116
Garnisonsstr. 1
19288 Ludwigslust.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Ludwigslust-Parchim, Der Landrat, Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim einzulegen.
Im Auftrag
gez. Manja Zarbock
Fachdienst Vermessung und Geoinformation
