Öffentliche Bekanntmachung - Grundstück in Walsmühlen, Flur 3, Flurstück 4; Hier: Genehmigung eines Veräußerungsvertrages
Am 17.02.2026 ist durch den Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim folgender Bescheid ergangen:
B e s c h e i d
- Die Erklärung von Frau Katrin Almert, bevollmächtigte Vertreterin der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH, vom 08.12.2025, UVZ-Nr. 2674/2025 des Notars Martin Hückstädt, wonach die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH als gesetzliche Vertreterin des Herrn Otto Wegener, unbekannten Aufenthalts, das Grundstück in Walsmühlen, Flur 3, Flurstück 4, verzeichnet im Grundbuch des Amtsgerichts Schwerin von Walsmühlen, Blatt 50014 zum Preis in Höhe von 14.077,00 Euro an Herrn Viktor Stamer verkauft und aufgelassen hat, wird genehmigt.
- Der Bescheid ergeht kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.
Der Bescheid ist mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, PF 160220, 19092 Schwerin, einzulegen.
Der vollständige Bescheid kann zu den dienstüblichen Zeiten eingesehen werden beim:
Landratsamt Ludwigslust-Parchim
Fachdienst Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung
Dienstgebäude Parchim, Raum 229
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
Es erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Bescheides an Herrn Otto Wegener, unbekannten Aufenthalts.
Dieses Dokument wird öffentlich zugestellt und setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Im Auftrag
Patrick Schoen
Juristscher Sachbearbeiter
