Öffentliche Bekanntmachung - Grundstück in Boizenburg, Flur 21, Flurstück 288; Hier: Genehmigung eines Veräußerungsvertrages
Am 17.02.2026 ist durch den Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim folgender Bescheid ergangen:
B e s c h e i d
- Die Erklärung von Frau Katrin Almert, bevollmächtigte Vertreterin der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH, vom 15.01.2026, UVZ-Nr. 67/2026 des Notars Herrn Martin Hückstädt, wonach die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH als gesetzliche Vertreterin der unbekannten Erben des Herrn Wilhelm Schmidt das Grundstück in Boizenburg, Flur 21, Flurstück 228, verzeichnet im Grundbuch des Amtsgerichts Ludwigslust von Boizenburg, Blatt 5613 zum Preis in Höhe von 4.501,00 Euro an die die Eheleute Frau Bianca Jammer und Jerrn Norbert Jammer verkauft und aufgelassen hat, wird genehmigt. Die Genehmigung umfasst auch die Erklärung von Frau Katrin Almert zur beantragten Löschung des Rechtes in Abt. II lfd. Nr. 5 des Grundbuches gemäß § 11 a Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen.
- Der Bescheid ergeht kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.
Der Bescheid ist mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, PF 160220, 19092 Schwerin, einzulegen.
Der vollständige Bescheid kann zu den dienstüblichen Zeiten eingesehen werden beim:
Landratsamt Ludwigslust-Parchim
Fachdienst Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung
Dienstgebäude Parchim, Raum 229
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
Es erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Bescheides an die unbekannten Erben des Herrn Wilhelm Schmidt.
Dieses Dokument wird öffentlich zugestellt und setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Im Auftrag
Patrick Schoen
Juristscher Sachbearbeiter
